
Archivbeitrag | Newsletter 2019Fördermittel für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
Saubere Luft und "dreckige" Dieselfahrzeuge. Diese beiden Pole stoßen in der andauernden Debatte um Luftqualität aufeinander. Nahezu jede Woche werden in den Medien neue Erkenntnisse ins Feld geführt.
Experten: Lokale Fahrverbote nicht zielführend
Erst jüngst hatte die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina verlautbart, dass Stickstoffdioxid und Feinstaub Atemwegserkrankungen hervorrufen können, im Gegenzug aber festgestellt, dass kurzfristige und kleinräumige Beschränkungen – etwa Fahrverbote – für den Gesundheitsschutz kaum sinnvoll sind.
Egal wie sich die Debatte schlussendlich entwickelt und welche Maßnahmen Politik und Fahrzeughersteller ergreifen, kann davon ausgegangen werden, dass die Forderungen nach emissionsarmen Fahrzeugen für Handwerk, Gewerbe und Verbraucher nicht verstummen. Schließlich sind nicht nur Ältere, Kinder und chronisch Kranke auf saubere Luft angewiesen.
Viele Handwerkerfahrzeuge fahren aber nun einmal mit Dieselantrieb tagtäglich durch Städte und Gemeinden. Ein kompletter Austausch der Fahrzeugflotten ist für die Betriebe, die zudem von den Abgastricksereien der Hersteller betroffen sind, nur langfristig möglich.
Nachrüstung von Kleintransportern für bessere Luftqualität
Allerdings kann eine Nachrüstung ihrer Kleintransporter viel dazu beitragen die Luftqualität zu verbessern. Deshalb unterstützt das Bundesministerium die Nachrüstung von Handwerker-Dieselfahrzeugen finanziell. Voraussetzung ist, dass die Betriebe nachweisen, dass sie in Städten mit erhöhter Stickstoffoxidbelastung oder den angrenzenden Landkreisen aktiv sind. Dazu zählen beispielsweise Halle (Saale) und Berlin.
Fördermittel gibt es für die Umrüstung von Fahrzeugen mit 2,8 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Dabei beträgt die Förderquote 40 bis 60 Prozent. Schnell sein lohnt sich, denn für bis zum 31. Mai gestellte Anträge wird bis zu 5.000 Euro Zuschuss pro Fahrzeug gewährt. Danach sind es 1.000 Euro weniger. Die Fördermittelanträge werden nach Eingang bearbeitet. Insgesamt ist der Fördertopf mit 333 Millionen Euro gefüllt.
Handwerkskammer berät zur Antragstellung
Da es zurzeit noch keine Nachrüstsysteme mit allgemeiner Betriebserlaubnis für Transporter gibt, kann der Antrag – einschließlich einer Schätzung der Kosten – bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht und alle weiteren Unterlagen nachgereicht werden.
In der Handwerkskammer zu Leipzig berät Sven Börjesson, Mitarbeiter der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE), zur Antragstellung.
Mehr Informationen
www.leopoldina.org
Stellungnahme "Saubere Luft – Stickstoffoxide und Feinstaub in der Atemluft: Grundlagen und Empfehlungen"
www.bmvi.de
Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur Hardware-Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge
www.umweltbundesamt.de
Informationen des Umweltbundesamtes zu 65 Städten mit erhöhter Stickstoffoxid-Belastung