
Archivbeitrag | Newsletter 2019Finanzierung I: Sachsen fördert Investitionen kleiner Firmen
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der jüngst beschlossenen Förderrichtlinie "Regionales Wachstum" kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum. 27 Millionen Euro an Fördermitteln stehen für Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, beispielsweise Maschinen, Sicherheitstechnik und Lizenzen, bereit. Kein Geld gibt es allerdings für den Kauf von Fahrzeugen, Grundstücken und gebrauchten Gütern.
Förderung nur außerhalb von Chemnitz, Dresden und Leipzig
Unternehmen, die in den Genuss der Fördermittel kommen möchten, dürfen maximal 49 Mitarbeiter haben, müssen mindestens 20.000 Euro investieren und sollten sich überwiegend auf einen Absatz in der Region konzentrieren.
Weil das Förderprogramm insbesondere die Wirtschaft in ländlichen Regionen stützen soll, muss sich der Betriebssitz zudem außerhalb der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig befinden. Ferner muss mit den geförderten Investitionen eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Unternehmens verbunden sein und bestehende Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben.
Handwerksunternehmen mit Sitz im Landkreis Leipzig beziehungsweise im Landkreis Nordsachen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent ihrer Investitionskosten. Maximal werden 200.000 Euro Zuschuss gezahlt.
Noch stärker greift der Freistaat Unternehmensnachfolgern unter die Arme. Sie können innerhalb von zwei Jahren nach einer Betriebsübernahme bis zu 50 Prozent Förderung erhalten.
Anträge ab Februar 2019 möglich
Anträge können nach Veröffentlichung der Richtlinie ab Anfang Februar gestellt werden. Dann stehen die entsprechenden Formulare bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter www.sab.sachsen.de zur Verfügung.
Betriebsberater der Handwerkskammer informieren zu Finanzhilfen
Die Betriebsberater der Handwerkskammer zu Leipzig stehen zum sächsischen Förderprogramm "Regionales Wachstum" ebenso Rede und Antwort wie zu anderen Finanzhilfen für Unternehmer.