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Falscher Zeitpunkt für Erhöhung

Rundfunkbeitrag aussetzen, um Liquidität der Unternehmen nicht zu schmälern

1. April 2020 | Der Rundfunkbeitrag soll ab Anfang 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht werden. Das entschied die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer am 12. März 2020, dem jetzt noch die Länderparlamente zustimmen müssen.

"Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages zum jetzigen Zeitpunkt ist das falsche Signal", sagt Kammerpräsident Claus Gröhn. Während viele Unternehmen angesichts der Coronakrise um ihre Existenz bangen und die Bundes- und Landesregierungen Hilfsprogramme ins Leben gerufen haben, um Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu erhalten, dürfe dies nicht mit einer zusätzlichen Belastung konterkariert werden.

Unternehmen zahlen Rundfunkgebühren gestaffelt nach Betriebsstätte, betrieblich zugelassenem Kraftfahrzeug sowie Beschäftigtenzahl je Betriebsstätte. Da viele Unternehmen derzeit ganz oder teilweise schließen mussten, Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragt haben und von großen Einnahmeausfällen betroffen sind, sollte für die Unternehmen der Rundfunkbeitrag ab sofort für die Dauer der Pandemie erlassen oder zumindest an die aktuelle Situation angepasst werden.

"Auch wenn es in Anbetracht der großen Herausforderungen scheinbar nur ein verhältnismäßig kleiner Beitrag ist, so hilft in der jetzigen Situation alles, was die Liquidität der Betriebe nicht noch mehr schwächt", so der Handwerkskammerpräsident. "Wir fordern den sächsischen Landtag auf, einer Erhöhung des Beitrages ab 2021 nicht zu zustimmen, sondern sie um mindestens ein Jahr zu verschieben."

Pressemitteilung vom 1. April 2020

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Dr. Andrea Wolter

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