
Archivbeitrag | Newsletter 2012Fahrtenbuch muss vollständig und präzise sein
Ein aus steuerlichen Gründen geführtes Fahrtenbuch für Dienstwagen muss präzise und eindeutige Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder Fahrt enthalten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 1. März 2012 - VI R 33/10). Insbesondere das Datum und das konkrete Ziel der Fahrten sind erforderlich.
Ungenaue Angaben vermeiden!
Wer hingegen als Fahrtziele nur Straßennamen ohne Nummer und Bezeichnung des aufgesuchten Geschäftspartners angibt und diese Angaben nachträglich mit Auflistungen präzisiert, muss mit Problemen beim Finanzamt rechnen.
Im konkreten Fall sollte der geldwerte Vorteil für die private Überlassung eines Dienstwagens nicht auf Basis der Ein-Prozent-Regelung, sondern auf Grundlage der Fahrtenbücher versteuert werden. Diese enthielten neben dem Datum meist nur Ortsangaben wie Straßennamen, gelegentlich auch Namen von Kunden oder Angaben zum Zweck der Fahrt, außerdem den Kilometerstand und die gefahrenen Tageskilometer.
Diese Angaben wurden nachträglich auf Grundlage eines handschriftlich geführten Kalenders ergänzt. Das Finanzamt beurteilte das so geführte Fahrtenbuch deshalb zurecht als nicht ordnungsgemäß und wendete für den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagennutzung die Ein-Prozent-Regelung an.
Die ausführliche Begründung kann auf der Webseite des Bundesfinanzhofs nachgelesen werden.