Fachkräfte aus dem Ausland

Nützliche Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten.

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Internationale Fachkräfte

Sie sind auf der Suche nach internationalen Fachkräften für Ihren Handwerksbetrieb oder stehen bereits in Kontakt mit einer ausländischen Fachkraft und benötigen Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen oder Unterstützungsmöglichkeiten? Da die Konstellationen rund um das Thema ausländische Fachkräfte sehr vielfältig sind, finden Sie hier Tipps und Ansprechpartner.
 

Folgende Organisationen und Portale sind bei der Suche hilfreich

  • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Ihre internationalen Partner unterstützen Unternehmen bei der Suche und Beschäftigung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte. Die BA ist eingebunden in das Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltung EURES.
  • EURES (European Employment Service) ist ein Jobportal für Fachkräfte in Europa. Unternehmen können nach passenden Bewerbern suchen oder kostenlos Stellenanzeigen einstellen.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert auf der Make it in Germany internationale Fachkräfte zum Leben und Arbeiten in Deutschland. Arbeitgeber können freie Stellen in der Online-Jobbörse veröffentlichen. Außerdem bietet Make-it-in-Germany einen Quick-Check zur Rekrutierung und Integration internationaler Fachkräfte sowie Beratung und umfangreiches Informationsmaterial.
  • Außerdem können Unternehmen, die auf der Suche nach Fachkräften sind, (kostenpflichtige) Personalvermittlungsangebote der Auslandshandelskammern (AHK) in Anspruch nehmen. Zu den Serviceleistungen gehören das Schalten von Stellenanzeigen, das Bewerten und Selektieren der Bewerbungen sowie das Durchführen der Vorstellungsgespräche.
  • Die Fachinformationszentren Zuwanderung (FIZUs) begleiten Unternehmen individuell rund um das Thema Fachkräftezuwanderung. Die Berater des FIZUs unterstützen unter anderem bei den Themen Visa und Aufenthalt, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Qualifizierung zur Aufenthaltssicherung, Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen, Sprachförderung, Finanzierungsmöglichkeiten
  • Wirtschaftsförderung Sachsen Team »Internationale Fachkräftegewinnung«
  • Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit Sachsen
     

Projekte zur Fachkräftesuche

  • Das deutschlandweite Projekt »Unternehmen Berufsanerkennung« (UBA) wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) initiiert und wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Betriebe profitieren zum einen von einer intensiven Betreuung durch die Betriebslotsen und zum anderen durch die Verzahnung mit weiteren Partnern. Registrieren Sie sich bei UBA-connect, um Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen zunächst im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung anzustellen und zu qualifizieren.
  • THAMM Plus ist ein Projekt, das die faire und nachhaltige Gewinnung von Auszubildenden und Fachkräften aus Ägypten, Marokko und Tunesien unterstützt. Das Projekt legt den Fokus unter andferem auf die Branchen Mechatronik und Kfz-Mechatronik, Elektrogewerbe, Metallgewerbe.
  • Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) ist ein Projekt im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Es bietet eine breite Themenvielfalt von der Unternehmensanalyse über den Aufbau einer Arbeitgebermarke bis hin zu Rekrutierungstipps, Anleitungen zur Aus- und Weiterbildung oder digitalen Zusammenarbeit.

Fachkräfte aus EU-/EFTA-Staaten

Unionsbürger haben das Recht der freien Arbeitsplatzwahl in allen Mitgliedsstaaten, das heißt dass sie ohne eine gesonderte Arbeitserlaubnis ein Anstellungsverhältnis in Deutschland eingehen können. Auch Fachkräfte aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz dürfen in Deutschland gemäß dem Freizügigkeitsrecht ohne Einschränkung eine Beschäftigung aufnehmen.

Fachkräfte aus Drittstaaten

Wer als Drittstaatsangehöriger (alle Länder außerhalb der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) nach Deutschland einreist, um hier zu arbeiten, benötigt in der Regel vorab ein Visum und muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ausnahmen von der Visumpflicht gibt für Staatsangehörige bestimmter Länder. Welche Länder der Visumpflicht unterliegen und welche nicht ist auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu finden. Ein Aufenthaltserlaubnis ist dennoch nötig.

Drittstaatler, die der Visumpflicht unterliegen, beantragen dies vorab bei der zuständigen deutschen Botschaft beziehungsweise Konsulat. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums sind unter anderem Anerkennung der Qualifikation in Deutschland und ein konkretes Jobangebot eines Arbeitgebers in Deutschland, das der anerkannten Qualifikation entspricht. Der Zugang von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt setzt in den meisten Fällen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) voraus.

Arbeitgeber sind unter anderem verpflichtet den Aufenthaltstitel zu prüfen und als Kopie aufzubewahren.

Bei Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen wenden Sie sich an die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer.

Mit der Gleichwertigkeitsfeststellung (=Anerkennung) werden ausländische Berufsqualifikationen mit aktuellen deutschen Aus- und Fortbildungen verglichen. Ziel ist es, Personen mit ausländischen Qualifikationen die Perspektive zu geben, um als Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können.

 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich Handwerk

Um die Einreise von Fachkräften zu beschleunigen, wurde im Jahr 2020 das beschleunigte Fachkräfteverfahren etabliert. Neu ist, dass der Prozess der Fachkräfteeinwanderung dabei über die zuständige Ausländerbehörde (je nach Sitz des Betriebs) von Deutschland aus koordiniert wird.

 Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Handwerk bietet gute Möglichkeiten für den Berufseinstieg und die berufliche Ausbildung von Menschen mit Migrationshintergrund. Es braucht dafür aber auch viele »Puzzleteile«, die stimmen müssen vom Erwerb der deutschen Sprache und des braucht gute Unterstützungsstrukturen. In der Handwerkskammer zu Leipzig stehen Ihnen zu folgenden Themen Ansprechpartner zur Verfügung.

 Migration und Berufsanerkennung

 


Kontakt

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

barthauer.a--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Silke Lorenz

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-363

Fax 0341 2188-25363

lorenz.s--at--hwk-leipzig.de