Europa – Kommissionsvorschlag zum einheitlichen digitalen Meldeportal für Entsendungen
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen digitalen Meldeportals für grenzüberschreitende Entsendungen veröffentlicht. Mit dem Meldeportal sollen die Verwaltungskosten für Unternehmen bei der Entsendung ihrer Arbeitnehmer ins Ausland gesenkt werden.
Am 13. November hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen digitalen Meldeportal veröffentlicht. Es richtet sich an Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorrübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Der EU-Binnenmarkt zählt insgesamt fünf Millionen entsandte Arbeitnehmer. Mit dem Meldeportal sollen die Verwaltungskosten für Unternehmen bei der Entsendung ihrer Arbeitnehmer ins Ausland gesenkt werden.
Der Vorschlag soll eine bessere Einhaltung der bestehenden Vorschriften ermöglichen und die Durchsetzung einer fairen Mobilität im Einklang mit hohen Arbeitnehmerschutzstandards ermöglichen. Um die Transparenz zu erhöhen, können die Mitgliedstaaten entsandten Arbeitnehmern auch eine Kopie der Erklärung übermitteln.
Des Weiteren sollen folgende Ziele mit dem Instrument erreicht werden:
- Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Entsendung von Arbeitnehmern: Ein einheitliches digitales Anmeldeportal wird es Diensteanbietern ermöglichen, ein einziges Formular anstelle von 27 verschiedenen nationalen Formularen zu verwenden.
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: Das neue Portal wird Teil des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) sein. Die Mitgliedstaaten nutzen das IMI bereits heute, wenn sie Auskunftsersuchen stellen oder um Amtshilfe ersuchen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern zu überwachen.
- Unterstützung des Arbeitnehmerschutzes: Die Vereinfachung des Verfahrens zur Einreichung und Aktualisierung von Entsendeerklärungen wird die Fälle der Nichteinhaltung der Entsendevorschriften verringern und die Transparenz der Entsendungen erhöhen.
[Quelle: ZDH]