Geldvernichtung. Bild: aboutpixel.de - Rainer Sturm
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Archivbeitrag | Newsletter 2012EU will Zahlungsverzug bekämpfen

Innerhalb der EU herrscht oft eine schlechte Zahlungsmoral. Viele Gläubiger begleichen Rechnungen erst lange nach Ablauf der Zahlungsfrist. Das belastet die Liquidität, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Unternehmen.

Die EU will deshalb die Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben verbessern und hat die "Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (2011/7/EU)" verabschiedet. In Deutschland muss diese Richtlinie bis zum 16. März 2013 umgesetzt werden.

BGB wird in Sachen Fälligkeit novelliert

Das Bundesjustizministerium hat nun einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Vorgaben vorgelegt. Schwerpunkt des Entwurfs ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezüglich der Fälligkeit von Entgeltforderungen sowie der Verzugsfolgen. So sind beispielsweise Höchstfristen für vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen und Abnahmeverfahren von 30 Tagen (beziehungsweise 60 Tagen für bestimmte öffentliche Auftraggeber) vorgesehen.

Anspruch auf Pauschalzahlung bei Zahlungsverzug

Zudem soll ein Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags von 40 Euro bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmern festgeschrieben werden.

Neu eingeführt werden soll die auch Möglichkeit, eine Frist für die Abnahme der Gegenleistung zu vereinbaren.

Kritik aus der Baubranche

Die Baubranche, in der das Thema Zahlungsverzug von besonderer Bedeutung ist, hat Kritik am Entwurf geäußert. Durch die geplante Änderung werde der Zahlungsverzug sogar noch befördert, weil es Auftraggebern erleichtert werde, Zahlungsfristen zu verlängern.

Die derzeit im Werkvertragsrecht geltenden Regelungen zur Abnahme, Fälligkeit sowie zur Zahlungsfrist dürften zumindest nicht zu Lasten der Auftragnehmer verändert werden. Es bestünde aber bei der Neuregelung die Gefahr, dass Bauunternehmen noch stärker als zur Zeit zu unfreiwilligen Kreditgebern würden.