EU-Regelung zur Verpflichtung des "Made in"-Labels

Die Europäische Kommission plant, das Label "Made in" verpflichtend auf alle Produkte außer Lebensmittel einzuführen. Hintergrund sind Bestrebungen, die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten zu erleichtern und bessere Rahmenbedingungen für die Kontrolle und Prüfung von Produkten zu schaffen.

Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf will die EU-Kommission Produktsicherheitsvorschriften EU-weit durchsetzen. Die "Made in"-Vorschriften sehen vor, dass Hersteller und Einführer dafür sorgen müssen, dass die Produkte beziehungsweise deren Verpackungen Angaben über deren Ursprungsland tragen. Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben. Damit kann also entweder das Label "Hergestellt in der EU" oder alternativ zum Beispiel das Label "Hergestellt in Deutschland" verwendet werden.

Inkrafttreten schon 2015 möglich

Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die neuen EU-Vorschriften könnten bereits 2015 in Kraft treten.

Ausführliche Informationen sind der Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu entnehmen.