EU-Konsultation zur KMU-Definition
Die Europäische Kommission überprüft derzeit die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Diese legt die Kriterien fest, anhand derer "echte" KMU definiert werden. Die Definition ist wichtig, wenn es um die Beantragung von EU-Fördermitteln geht. Unternehmen, die nicht den festgelegten Kriterien entsprechen, können unter Umständen bestimmte Fördermittel nicht in Anspruch nehmen.
Gefragt wird, zu welchem Zweck der KMU-Status durch Unternehmen nachgewiesen werden musste und wie aufwändig dies war. Auch, ob die angelegten Kriterien noch zweckmäßig sind oder geändert werden müssen.
Beteiligung bis 12. März möglich
Die Befragung bietet Ihnen als Unternehmer die Gelegenheit, mögliche Änderungen im Rahmen der Überarbeitung der KMU-Definition zu beeinflussen. Es wird empfohlen, sich ein paar Minuten Zeit zu nehmen und die Befragung online zu beantworten, um damit zukünftige, Sie betreffende, EU-Regelungen mitzugestalten.
Bei der Beantwortung des Fragebogens online geben Sie im letzten Feld bitte unsere siebenstellige Kennnummer DE00317 ein.
Die Handwerkskammer zu Leipzig als regionale Anlaufstelle im Enterprise Europe Network unterstützt die Europäische Kommission regelmäßig dabei, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über neue Gesetzesinitiativen auf EU-Ebene zu informieren und sie in Form von sogenannten KMU-Panels in die Gestaltung von EU-Gesetzgebung einzubeziehen.