EU: Hinweis auf OS-Plattform aus Impressum auf Unternehmenswebsite streichen
Unternehmen, die online Geschäfte mit Verbrauchern machen, müssen demnächst ihre Webseiten anpassen und den Link zur Online-Steitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) entfernen.

Unternehmen, die online Geschäfte mit Verbrauchern machen, müssen demnächst ihre Webseiten anpassen. Mit Aufhebung der ODR-Verordnung entfällt am 20. Juli 2025 die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze, auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur Online-Steitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) bereitzustellen. Die OS-Plattform wird am 20. Juli eingestellt, da sie kaum genutzt wurde. Die EU-Kommission wird ein neues digitales Informationstool bereitstellen.
Wer im Impressum seiner Webseite weiterhin auf die Online-Streitbeilegungsplattform verweist, riskiert eine Abmahnung.
Trotz der Abschaffung der OS-Plattform bleibt die Verpflichtung für Unternehmen bestehen, auf der Webseite darüber zu informieren, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern.