EU-Binnenmarktstrategie: Vereinfachungen bei grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen
Ende Oktober hat die Europäische Kommission ihre EU-Binnenmarktstrategie vorgestellt. Die Mitteilung zielt darauf ab, den Binnenmarkt zu vervollständigen. Im Kern sollen konkrete Maßnahmen in den vier Bereichen "Kleine und mittlere Unternehmen und Start-up Unternehmen", "Verbraucher", "Innovative Dienstleistungen" und "Arbeitnehmer" initiiert werden.
Geplant ist ein neuer Gesetzesvorschlag zum Insolvenzrecht. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Fusionen von Unternehmen soll vereinfacht werden sowie junge innovative Unternehmen sollen ermutigt werden, grenzüberschreitend tätig zu werden. Der Zugang zu Finanzmitteln soll über die Kapitalmarktunion verbessert werden.
Vereinfachungen bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung
Ein Maßnahmenkatalog soll dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und Hindernisse im Dienstleistungssektor abzubauen. Beispielsweise sollen im Baubereich Behinderungen, wie Pflichtversicherungen, abgebaut werden.
Einführung eines Service-Ausweises
Geplant ist zudem, dass Mitgliedsstaaten zukünftig im Heimatland des Dienstleistungserbringers einen sogenannten "Service Passport" ausstellen. Anhand dessen soll nachgewiesen werden, dass der Dienstleistungserbringer die Voraussetzungen für die Dienstleistungserbringung im anderen Mitgliedsstaat erfüllt. Der "Service Passport" soll unnötige Dokumentationen für Unternehmen verhindern.
Die vollständige EU-Binnenmarktstrategie ist einzusehen auf der Webseite der Europäischen Kommission.
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