EU-Befragung zum Thema Nahrungsmittelkennzeichnung

Ende 2014 treten neue Regeln für die Gestaltung von Verbraucherinformationen über Nahrungsmittel in Kraft (EU-Verordnung 1169/2011). Neben einigen Pflichtangaben können Unternehmen auch freiwillige Angaben, zum Beispiel zur Herkunft ihrer Produkte, machen. Bis Ende dieses Jahres legt die EU Regelungsentwürfe für die Verordnung vor. Um die Folgen solcher Regelungen abzuschätzen, hat die Europäische Kommission betroffene Unternehmen um ihre Meinung gebeten.

Die Handwerkskammer zu Leipzig hat gezielt Mitgliedsbetriebe der betroffenen Lebensmittelgewerke angeschrieben und zur Teilnahme an der Befragung aufgerufen. Insgesamt 40 Betriebe der Gewerke Bäcker, Konditoren, Fleischer und Speiseeishersteller haben sich an der Befragung beteiligt. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die zentralen Ergebnisse.

Vorteile von Verbraucherinformationen

Für knapp zwei Drittel der Betriebe ist der zentrale Hintergrund von Verbraucherinformationen über die Herkunft von Zutaten, dass Verbraucher wissen möchten, woher die von ihnen gekauften Produkte stammen. Nur fünf Prozent der Betriebe glauben jedoch, dass sie mit der Angabe von Verbraucherinformationen einen besseren Preis erzielen können. 12,5 Prozent der Betriebe glauben sich durch zusätzliche Verbraucherinformationen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerben verschaffen zu können.

Bezug von Primärstoffen

67,8 Prozent der verarbeiteten Primärstoffe der teilnehmenden sächsischen Betriebe kommen aus der lokalen/regionalen Umgebung. Bei Bäckern sind es 67,4 Prozent während es bei Fleischern 78,5 Prozent und bei Speiseeinherstellern 75,7 Prozent sind.

Fast ein Drittel der Betriebe gaben an, dass sogar 100 Prozent der verarbeitenden Primärstoffe ihrer Produkte aus der lokalen/regionalen Umgebung kommen. Lediglich 7 der 40 Betriebe beziehen einen geringen Anteil ihrer Primärstoffe aus Drittländern (nicht-EU-Ausland).

Einführung und Umsetzung der EU-Regelungen

Die Mehrheit der teilnehmenden Betriebe glaubt - mit Bezug auf deren regionaler Herkunft von Primärstoffen - nicht, dass sich mit der Einführung gesetzlicher Regelungen für die Herkunftsbezeichnung ihre Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland beziehungsweise im EU-Binnenmarkt verbessern wird. Die höchsten Kosten hinsichtlich der Umsetzung neuer Kennzeichnungsvorgaben erwartet die Mehrheit der Betriebe hinsichtlich der technischen Anpassung.

Für Rückfragen und Anmerkungen zur EU-Befragung steht Carolin Brauer als Ansprechpartnerin zur Verfügung.