Niels Gehrmann, Direktor Europäischer Sozialfonds in der SAB
SAB

Archivbeitrag | Newsletter 2012ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer und Kleinstunternehmen

Besonders in der Anfangsphase eines Unter-nehmens kommen Selbstständige schwer an Geld. Mit dem ESF-Mikrodarlehen können Existenzgründer und junge Kleinstunter-nehmen bestimmter Branchen ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) beantragen. Niels Gehrmann, Direktor Europäischer Sozialfonds in der SAB, klärt über die wichtigsten Fakten des Mikrodarlehens im Interview auf.

Herr Gehrmann, das ESF-Mikrodarlehen bildet für Existenzgründer eine wichtige Starthilfe und ist auch für junge Unternehmen wichtiges Instrument. Ist das Interesse an dieser Finanzierung immer noch groß?

Niels Gehrmann: Das Förderprogramm gibt es jetzt schon seit 2006 und die Nachfrage ist ungebrochen. Bisher hat die Sächsische Aufbaubank 2.379 Darlehen mit einer Darlehenssumme von fast 36 Millionen Euro ausgereicht. Wir freuen uns, dass damit 1.431 Arbeitsplätze in Sachsen zusätzlich geschaffen wurden.

Wer kann das Mikrodarlehen beantragen?

Das Darlehen bis zu 20.000 Euro können nicht nur Existenzgründer, sondern auch Unternehmer mit weniger als zehn Mitarbeitern in den ersten fünf Jahren nach Gründung beantragen. Generell gilt, dass erst ein Antrag gestellt werden muss und nach Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben begonnen werden darf.

Ein Existenzgründer kann ja auch ein "normales" Förder- oder Hausbankdarlehen nutzen. Warum sollte er denn ausgerechnet ein Mikrodarlehen beantragen?

Bei der Beantragung des Mikrodarlehens werden von uns keine Sicherheiten gefordert. Der Antrag kann direkt bei der SAB gestellt werden. Das ist ein großer Vorteil im Vergleich zu einer herkömmlichen Finanzierung. Außerdem besteht die Möglichkeit bei einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren eine tilgungsfreie Zeit (sechs oder zwölf Monate) zu wählen. Noch ein weiterer Vorteil: Sondertilgungen sind jederzeit gebührenfrei möglich. Generell fallen für die Bearbeitung keine Gebühren an.

Die Voraussetzungen für das Mikrodarlehen sind im letzten Jahr verändert worden. Haben sich für die Antragsteller Verbesserungen oder Verschlechterungen ergeben?

Für unsere Kunden ist das Mikrodarlehen noch attraktiver geworden, weil der Kreis der Antragsteller erweitert wurde. Darüber hinaus können Unternehmen jetzt bis fünf Jahre nach der Gründung das Darlehen nutzen, vorher nur bis drei. Damit unterstützen wir die Wachstumschancen der jungen Kleinstunternehmen.

Oftmals wurden Maschinen und Einrichtungen bei der Gründung gebraucht angeschafft. In den ersten fünf Jahren sind diese im wahrsten Sinne des Wortes verbraucht, so dass Ersatzinvestitionen anstehen und finanziert werden müssen. Dafür steht den jungen Unternehmen das Darlehen jetzt zwei Jahre länger zu Ver-fügung.

Wenn sich Interessenten für ein Mikrodarlehen entscheiden. Wie müssen Sie konkret vorgehen?

Die Berater der SAB und der Kammern unterstützen jeden bei der Beantragung des Mikrodarlehens. Am besten einen persönlichen Beratungstermin bei der Handwerkskammer oder der SAB vereinbaren. Unter Telefon 0351 4910-4950 sind die Mitarbeiter der SAB zu erreichen. Vorab kann man sich aber auch im Internet unter www.sab.sachsen.de/mikrodarlehen informieren.

Vielen Dank für das Gespräch.

Handwerksunternehmen des Kammerbezirks Leipzig, die Interesse am ESF-Mikrodarlehen haben, können sich an die Betriebsberater der Handwerkskammer zu Leipzig wenden.