Thermografiebild: Doppelhaus gedämmt und ungedämmt.
Handwerkskammer zu Leipzig

Archivbeitrag | Newsletter 2011Energieeinsparverordnung: Firmen müssen Unternehmererklärungen abgeben

Wer als Bauherr bei Neubau oder Sanierungen die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhält, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro rechnen. Dies teilt der Verband Privater Bauherren (VPB) mit.

Bußgelder drohen bei vielerlei Kleinigkeiten

Handwerker, insbesondere geschulte Energieberater, wissen dass in der EnEV und im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom Gesetzgeber zahlreiche Details vorgeschrieben wurden, die beim Neubau oder der Altbausanierung beachtet werden müssen. Das reicht von der Konstruktion und Bauweise von Fassaden und Dach über die Auswahl der Heiztechnik bis hin zur Inspektion und Wartung der Anlagen oder dem Aushang eines Energieausweises.

Bußgelder drohen bei vielerlei Kleinigkeiten, beispielsweise, wenn die Inspektionsintervalle für Gebäudeklimaanlagen nicht eingehalten oder ein Heizkessel ohne CE-Prüfzeichen installiert wurde.

Damit die Vorgaben der EnEV auch umgesetzt werden, lässt der Staat die Umsetzung der EnEV auch prüfen. Die zuständigen Baubehörden halten sich dabei zunächst an die Bauherren, die letztlich für die Umsetzung aller Vorgaben verantwortlich sind.

Strafe bei zu spät abgegebener Unternehmererklärung

Weil Bauherren als Laien viele Aspekte nur schwer beurteilen können, müssen sie sich von den Bauunternehmen so genannte Unternehmererklärungen geben lassen. Diese Papiere bestätigen: Der Bau beziehungsweise Umbau entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Firmen sind dazu verpflichtet, diese Unternehmererklärungen auszustellen. Tun sie das nicht, zu spät oder unrichtig, drohen auch dem Unternehmer Bußgelder, und zwar bis zu 5.000 Euro.

Unternehmererklärungen sind erforderlich, wenn an oder in bestehenden Gebäuden:

  • Änderungen an Außenbauteilen (Fassaden, Fenster usw.) vorgenommen werden,
  • oberste Geschossdecken oder darüber befindliche Dächer gedämmt werden,
  • Heizkessel und sonstige Wärmeerzeugersysteme erstmalig eingebaut oder erneuert werden,
  • Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden,
  • Klimaanlagen und sonstige raumlufttechnische Anlagen eingebaut oder erneuert werden.

Ansprechpartner zu Themen der energetischen Gebäudesanierung bei der Handwerkskammer zu Leipzig ist Sven Börjesson.

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