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Archivbeitrag | Newsletter 2011Elektronischer Datenaustausch auch bei Entgeltersatzleistungen verpflichtend

Ab 1. Juli müssen auch Daten zur Berechnung von Krankengeld und anderen Ersatzleistungen elektronisch vom Arbeitgeber an die Krankenkassen übermittelt werden.

Papierform fällt weg

Seit Anfang 2011 konnten Arbeitgeber in der Übergangsfrist ihre Meldungen sowohl in Papierform als auch auf digitalem Weg übermitteln. Diese Übergangsfrist läuft Ende Juni aus. Somit ist nun das elektronische Datenaustauschverfahren für Entgeltersatzleistungen verpflichtend.

Spätestens Anfang Juli müssen alle Arbeitgeber die erforderlichen Bescheinigungen zum Beschäftigungsverhältnis, zu Arbeitszeit und Entgelt vollelektronisch übermitteln. Ziel ist eine medienbruchfreie Übertragung der Daten zwischen Unternehmen und Leistungsträgern. Damit soll eine effiziente Weiterverarbeitung ermöglicht werden. Der Aufwand für das Erfassen von Bescheinigungen, die in Papierformularen abgegeben wurden, entfällt künftig.

Betroffen sind folgende Leistungen

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Krankengeld, Kinder-Krankengeld (Kinderpflege-Krankengeld), Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Übergangsgeld
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Verletztengeld, Kinderpflege-Verletztengeld, Übergangsgeld
  • Bundesagentur für Arbeit: Übergangsgeld

Die Bescheinigungen können entweder verschlüsselt aus systemgeprüften Programmen (zum Beispiel: Entgeltabrechnungssoftware) übermittelt werden oder mittels maschineller Ausfüllhilfen. Letztere stellen die Krankenkassen kostenlos zur Verfügung.

Betriebe sollten die von ihnen eingesetzten Softwareprodukte auf diesen Punkt hin überprüfen und im Zweifelsfall bei den Anbietern nachfragen, ob Updates erforderlich sind.

Ansprechpartner zum Thema ist die Rechtsabteilung der Handwerkskammer zu Leipzig.

Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

scherf.k--at--hwk-leipzig.de