Rechnungen und Belege. Bild: aboutpixel.de - Ines Frank
Ines Frank / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Elektronische Rechnungsstellung wird unkomplizierter

Elektronische Rechnungen können beispielsweise per E-Mail, als Computer-Fax und per Internet-Download erbracht werden. Bislang war jedoch eine elektronische Signatur notwendig, damit die Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wurde. Das soll ab Juli 2011 entfallen. Die Signatur ist dann nicht mehr zwingend erforderlich.

Pflicht zur elektronischen Signatur entfällt

Der Grund: Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen die bislang hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert werden. Eine Unterscheidung von Papier- und elektronischen Rechnungen ist dann nicht mehr erforderlich, da Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerlich gleich zu behandeln sind.

Frage-Antwort-Katalog zur elektronischen Rechnungsstellung

Bislang liegt zwar lediglich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über dessen endgültige Ausgestaltung Bundestag und Bundesrat erst noch entscheiden müssen. Weil es aber schon viele Fragen zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Regelung gibt, hat das Bundesfinanzministerium einen Frage-Antwort-Katalog zur elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht.

Der Katalog beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen?
  • Wann wird eine Papier- oder elektronische Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke anerkannt?
  • Was bedeutet Echtheit der Herkunft einer Rechnung?
  • Welche Verfahren gibt es zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen?
  • Was muss bei der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen beachtet werden?
  • Ab wann ist die Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung anzuwenden?
    Gibt es eine Übergangsregelung?