Rechnungen und Belege. Bild: aboutpixel.de - Ines Frank
Ines Frank / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Elektronische Rechnungen ab sofort ohne Signatur möglich

Erfolg beim Bürokratieabbau: Nach verschiedenen Verzögerungen hat der Bundesrat am 23. September mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung rückwirkend zum 1. Juli 2011 beschlossen.

Rechnungen können nun auch ohne elektronische Signatur beispielsweise per E-Mail, als Computer-Fax und per Internet-Download erbracht werden. Damit hat der Gesetzgeber die bislang hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert. Papier- und elektronische Rechnungen werden nun umsatzsteuerlich gleich behandelt.

Digitale Rechnung muss digital gespeichert werden

Bis zuletzt hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auch darauf gedrängt, dass Unternehmen eigenständig entscheiden können, ob sie digitale Rechnungen zur Aufbewahrung speichern oder ausdrucken. Diese Mühen scheinen sich jedoch nicht auszuzahlen. Digitale Rechnungen müssen digital aufbewahrt werden und zwar so, dass keine nachträglichen Änderungen mehr möglich sind.

Frage-Antwort-Katalog zur elektronischen Rechnungsstellung

Weil es schon viele Fragen zum Umgang mit der elektronischen Rechnung gab, hat das Bundesfinanzministerium bereits vor einigen Monaten einen Frage-Antwort-Katalog zur elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht.

Der Katalog beantwortet unter anderem folgende Fragen

  • Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen?
  • Wann wird eine Papier- oder elektronische Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke anerkannt?
  • Was bedeutet Echtheit der Herkunft einer Rechnung?
  • Welche Verfahren gibt es zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen?
  • Was muss bei der Aufbewahrung elektronischer Rechnungen beachtet werden?