Nachweisführung für gefährliche Abfälle nur noch elektronisch. Bild: pixelio.de - Hendrik G. Vogel
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Archivbeitrag | Newsletter 2010Elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle

Um nachzuweisen, dass Sondermüll sicher und umweltverträglich vernichtet wird, sind jährlich Millionen Nachweise, Begleitscheine usw. in Umlauf - und das in Papierform. Um das Verfahren transparenter und sicherer zu gestalten, wurde das elektronische Abfallnachweisverfahren verbindlich eingeführt.

Am 1. April 2010 hat das elektronische Nachweisverfahren zur Überwachung der Entsorgungswege gefährlicher Abfälle (eANV) das bisherige Verfahren auf Basis von Papierformularen abgelöst. Betroffen sind Firmen, die beispielsweise Lösungsmittel oder Laborchemikalien entsorgen. Die vorgeschriebenen Nachweise müssen von den Unternehmen nun elektronisch bearbeitet und übermittelt werden.

Abfallrechtliche Nachweisdokumente nur noch digital

Dazu müssen sie sich bei der Zentralen Koordinierungsstelle (www.zks-abfall.de) registrieren lassen. Voraussetzung für die Registrierung ist eine behördliche Nummer, die auf Antrag von der zuständigen Unteren Abfallbehörde zugewiesen wird.

In Leipzig ist dies das Amt für Umweltschutz. Wer noch keine behördliche Nummer hat, kann diese formlos per Mail unter umweltschutz@leipzig.de beantragen.

Handlungshilfen auf der Webseite des Bundesumweltministeriums

Detaillierte Informationen zum bisherigen papiergebundenen Verfahren und zur künftigen Verfahrensweise sowie Handlungshilfen zur Umsetzung sind auf den Web-Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter www.bmu.de zu finden.

Der Leitfaden des BMU zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) bietet für kleine und mittlere Unternehmen einen anschaulichen Einstieg in das Thema und die Umsetzung.

Handwerkskammer bietet Unterstützung und Beratung

Weitere Unterstützung bietet auch die Handwerkskammer zu Leipzig. Ansprechpartnerin ist Christiane Hoffmann.