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Archivbeitrag | Newsletter 2010Elektronische Kontoauszüge genügen dem Finanzamt nicht

Unternehmer, die Home- oder Onlinebanking nutzen, erhalten von ihrem Kreditinstitut meist Kontoauszüge in digitaler Form. Für die steuerrechtliche Anerkennung genügt es nicht, diese Auszüge einfach im PDF-Format zu sichern. Hier wäre eine leichte und nicht mehr nachvollziehbare Änderung möglich.

Kontoauszüge im PDF-Format können manipuliert werden

Dies geht aus einer Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern hervor, die die Anforderungen an die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten beim Homebanking- oder Onlinebanking-Verfahren zusammenfasst (Az. S-0317 1.1 - 3/1 St 42).

Elektronische Kontoauszüge werden demnach nur dann steuerlich als wirksam eingestuft, wenn sie auf einem maschinell auswertbaren Datenträger archiviert wurden und nachträglich nicht mehr manipuliert werden können.

Einfache Lösung: Kontoauszüge in Papierform anfordern

Um Abhilfe zu schaffen, können Unternehmer Monatssammelkontoauszüge vom Kreditinstitut in Papierform anfordern und aufbewahren.

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