
Archivbeitrag | Newsletter 2010Elektronische Kontoauszüge genügen dem Finanzamt nicht
Unternehmer, die Home- oder Onlinebanking nutzen, erhalten von ihrem Kreditinstitut meist Kontoauszüge in digitaler Form. Für die steuerrechtliche Anerkennung genügt es nicht, diese Auszüge einfach im PDF-Format zu sichern. Hier wäre eine leichte und nicht mehr nachvollziehbare Änderung möglich.
Kontoauszüge im PDF-Format können manipuliert werden
Dies geht aus einer Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern hervor, die die Anforderungen an die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten beim Homebanking- oder Onlinebanking-Verfahren zusammenfasst (Az. S-0317 1.1 - 3/1 St 42).
Elektronische Kontoauszüge werden demnach nur dann steuerlich als wirksam eingestuft, wenn sie auf einem maschinell auswertbaren Datenträger archiviert wurden und nachträglich nicht mehr manipuliert werden können.
Einfache Lösung: Kontoauszüge in Papierform anfordern
Um Abhilfe zu schaffen, können Unternehmer Monatssammelkontoauszüge vom Kreditinstitut in Papierform anfordern und aufbewahren.