Elektroschrott. Bild: pixelio.de - Paul-Georg Meister
Paul-Georg Meister / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Elektro-Altgeräte-Richtlinie der EU: Kleinbetriebe von Rücknahmepflicht ausgenommen

Kleinbetriebe werden auch in Zukunft keine Elektro-Altgeräte zurücknehmen müssen. Handelsunternehmen mit bis zu neun Beschäftigen und einer maximal begrenzten Verkaufsfläche sind vom künftig geltenden Annahmezwang befreit. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung im EU-Parlament zur Novellierung der WEEE-Richtlinie ("Waste Electrical and Electronic Equipment"; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall).

Novellierung der WEEE-Richtlinie

Die Rücknahmepflicht soll für so genannte "sehr kleine Elektro-Altgeräte" eingeführt werden. Das Handwerk hat sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass die Interessen insbesondere der Kleinbetriebe gewahrt bleiben.

Offene Fragen

Wichtige Fragen bleiben aber noch ungeklärt, wie der ungeklärt Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) bemängelt. So ist ungeklärt, welche Grenzwerte für die Anwendung der Richtlinie gelten werden. Offen sind zum Beispiel folgende Fragen:

  • Was ist unter einem "sehr kleinen Elektrogerät" zu verstehen?
  • Wie viele Quadratmeter Verkaufsfläche darf ein Betrieb maximal haben, um im Sinne der EU-Richtlinie als "Mikrobetrieb" anerkannt zu werden?
  • Wie wird der Begriff "Beschäftigte" in der Formulierung "bis neun Beschäftigte" definiert?

Onlinehandel profitiert von ungerechter Regelung

Vor allem mit Blick auf den wachsenden Online-Handel und die bessere Position der Großvertriebsstrukturen befürchtet der ZVEH eine Wettbewerbsverzerrung. Von den Auswirkungen der Rücknahmepflicht werden in erster Linie kleine, ortsnahe Unternehmen des Handwerks und des Einzelhandels betroffen sein, nicht aber Anbieter von Onlineshops.

Im Alltag werden sich die Verbraucher kaum die Mühe machen, ein altes Elektrogerät in einem Paket an einen Online-Anbieter zurückzusenden. Vielmehr bietet es sich an, die Altgeräte beim ortsnahen Handwerksgeschäft oder Fach-Einzelhandel abzuliefern. Diese sind verpflichtet, auch Produkte entgegenzunehmen, die sie gar nicht in ihrem Sortiment führen. Neugeräte werden indes häufig über das Internet gekauft.

Zwar werden die meisten Händler der elektro- und informationstechnischen Handwerke in der Praxis voraussichtlich nicht betroffen sein, da ihre Betriebsgröße im Schnitt unter dem bislang bekannten Grenzwert liegt. Dennoch werden sie sich einer freiwilligen Rücknahme nicht entziehen können, wenn sie beim Serviceangebot mit größeren Mitbewerbern mithalten wollen.