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Archivbeitrag | Newsletter 2011Eintrittskarte für die Schweiz: Neue Kautionsregelung für Tätigkeiten im Ausbaugewerbe

Handwerksbetriebe diverser Gewerke, die in der Schweiz arbeiten möchten, müssen eine Kaution hinterlegen, um die Arbeiten beginnen zu können.

Mit der umstrittenen Kautionsregelung wollen die Eidgenossen Verstöße gegen Mindestarbeitsbe-dingungen besser bekämpfen. Aus den Kautionen sollen säumige Forderungen der Vollzugskostenbeiträge sowie Konventionalstrafen und Kontrollkosten bezahlt werden.

Kaution nötig, um mit der Arbeit zu beginnen

Eine Rückerstattung der Kaution können ausländische Betriebe frühestens drei Monate nach Abwicklung des letzten relevanten Auftrages und nach Abzug einer Verwaltungsgebühr erwarten.

Zum 1. August 2011 sind auch in den Kantonen Basel-Land, Basel-Stadt und Solothurn Kautionsregelungen für das Ausbaugewerbe in Kraft getreten. Die Höhe der zu entrichtenden Kaution ist abhängig von der im Kalenderjahr in der Schweiz erwirtschafteten Auftragssumme und kann zwischen 5.000 und 20.000 Schweizer Franken betragen. Das entspricht etwa 4.400 bis 17.500 Euro.

Regelung betrifft unter anderem Tischler, Maler, Metall- und Elektrogewerbe

Betroffen von der Neuregelung sind je nach Kanton das Gipsergewerbe, Schreinergewerbe, Malergewerbe, Metallgewerbe, Elektro-Installationsgewerbe, Dach- und Wandgewerbe, Gärtnergewerbe, Plattenlegergewerbe, die Gebäudetechnikbranche und das Isoliergewerbe.

Ein Merkblatt mit den aktuellen Kautionsregelungen für Arbeiten in der Schweiz ist derzeit in Arbeit.

Ansprechpartner zum Thema ist Antje Barthauer.

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Antje Barthauer

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