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Archivbeitrag | Newsletter 2012Eintrag im ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen gilt nicht mehr als Präqualifikationsnachweis

Zum 1. September 2012 wurde das sächsische Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle (ABSt) Sachsen eingestellt. Hintergrund ist, dass das ULV durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nicht mehr als Nachweis zur Präqualifizierungs anerkannt wird.

Betriebe, die im ULV gelistet waren, sollten auf Alternativen umschwenken, die ebenfalls durch die ABSt Sachsen angeboten werden. Im Bereich VOB erfolgt die Präqualifikation in Kooperation mit der DVGW Cert GmbH. Die Beratungsstelle unterstützt bei der Antragstellung und gewährt einen Rabatt auf die Gebühren der Präqualifikationsstelle.

Für Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich nimmt die ABSt Sachsen die Eintragung in die bundesweite Datenbank PQ-VOL vor. Die Teilnahme an diesem Verfahren gibt den Unternehmen, welche Lieferungen und Dienstleistungen anbieten, die Möglichkeit, ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend Paragraph 6 VOL/A und entsprechend der Paragraphen 6 und 7 VOL/A-EG auftragsunabhängig nachzuweisen.

Detailierte Informationen und individuelle Beratungen zur Präqualifizierung bietet die Handwerkskammer beim gemeinsamen Sprechtag mit der Auftragsberatungsstelle Sachsen. Der Sprechtag findet jeden dritten Dienstag im Monat im Leipziger Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, statt. 

Ansprechpartner zur Thematik ist Stefan Lorenz.

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Stefan Lorenz

Technischer Betriebsberater

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-315

Fax 0341 2188-25315

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