Einheitliche Mehrwertsteuererklärung in der EU

Die Kommission hat jüngst einen Vorschlag für ein EU-weit einheitliches Mehrwertsteuer-Formular vorgelegt, welches für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich werden soll. Bisher gibt es 28 verschiedene Vordrucke für die Erklärung der Mehrwertsteuer mit zum Teil unterschiedlichem Aufbau, Inhalt sowie unterschiedlichen Fristen.

Weniger Pflichtangaben und eine flexiblere Verfahrensweise

Künftig sollen Kleinstunternehmen ihre Erklärung vierteljährig abgeben, alle übrigen Unternehmen monatlich. Darüber hinaus sollen nur noch fünf (statt bisher bis zu 100) Pflichtfelder auszufüllen sein. In weiteren 21 optionalen Feldern können die Mitgliedstaaten von den Unternehmen zusätzliche Angaben verlangen. Die Pflicht, jährlich eine zusammenfassende Erklärung abzugeben, soll entfallen und die Standard-MwSt-Erklärung soll wahlweise elektronisch eingereicht werden können.

Ziel der Kommission ist es, den Aufwand für Unternehmen zu senken und Verwaltungskosten zu minimieren.