Digitalisierung: 50-Prozent-Förderung nur noch bis Jahresende

Die digitale Transformation ist eine Herausforderung für das Handwerk. Das Förderprogramm »go-digital« bietet nur noch bis zum Jahresende Zuschüsse zu Beratungs- und Umsetzungsleistungen, um das Handwerk auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen.

Konzeptgrafik Marketing / Digitalisierung. Bild: stock.adobe.com / Tierney
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Förderprogramm »go-digital« läuft aus

Virtuelle Produktgestaltung, Ressourcenplanung mit KI, Auftragsmanagement in der Cloud ... Das Handwerk steckt mittendrin in der Digitalisierung. Doch mancher Betrieb geht zögerlich ans Werk oder schiebt dringende Digitalisierungsprojekte ganz auf die lange Bank. Das kann ins Auge gehen. Wer die Digitalisierung weiter verschläft, dürfte im Wettbewerb bald den Anschluss verlieren. Einerseits werden Leistungen und Produkte im Vergleich zur Konkurrenz teurer, wenn die Möglichkeiten der Digitalisierung nicht ausgeschöpft werden. Andererseits entscheiden sich erstklassige Fachkräfte schließlich eher für Arbeitgeber, die in Digitalisierung investieren.

Handwerksbetriebe, die sich zu Digitalisierungsmöglichkeiten beraten lassen möchten oder konkrete Vorhaben im Sinn haben, können seit einigen Jahren über das Programm »go-digital« Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Anspruch nehmen. Dafür müssen sie gemeinsam mit einem autorisiertes Beratungsunternehmen das Förderprojekt einreichen und abwickeln.

Unternehmen, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen, können nur noch kurz vom Programm profitieren. Maximal bis zum Jahresende werden 50-prozentige Zuschüsse für Beratung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten bewilligt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird das Förderprogramm nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie jedoch nicht fortgeführt.
 

Ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ein interessiertes Unternehmen stimmen ein mögliches Förderprojekt inklusive Projektplan, Honorarleistungen und Eigenbeteiligung ab. Dann stellt das Beratungsunternehmenden Förderantrag. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann mit der Beratungs- und Umsetzungsleistung begonnen werden. Nach maximal sechs Monaten erstellt das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung, einen Verwendungsnachweis sowie eine Einschätzung zum Stand des Digitalisierungsgrades beim begünstigten Unternehmen. Danach wird dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt.

Modul »Digitalisierungsstrategie«: Förderfähig sind Beratungsleistungen, die der Ausarbeitung und Umsetzung einer unternehmensspezifischen Digitalisierungsstrategie dienen. Diese zielt auf die Entwicklung neuer funktionsfähiger digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse bzw. die Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle und -prozesse. Sie kann dabei Themen wie die Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-)Prozesse, Dienstleistungen oder den Umgang mit Daten aufgreifen. Die Beratung darf jedoch nicht auf die Einführung eines spezifischen Produkts ausgerichtet sein. 

Modul »IT-Sicherheit«: In diesem Modul werden Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus und des Datenschutzes gefördert. Dies erfolgt nach einer Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten digitalen Maßnahmen/betrieblichen IKT-Infrastruktur für digitale Geschäftsabläufe und -modelle (z.B. in Form eines KMU-gerechten Audits).

Modul »Digitalisierte Geschäftsprozesse«: Mit Hilfe dieses Moduls sollen die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig bzw. medienbruchfrei durch die Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler, Prozesse digitalisiert werden. Gegenstand der Förderung in diesem Modul ist die Beratung in Bezug auf die Einführung entsprechender e-Business-Software-Lösungen einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern. Es ist auch eine Beratung zu Teilprozessen des Unternehmens möglich. Die Förderung umfasst die Konzeptionierung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Unternehmen.

Modul »Datenkompetenz«: Hier werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, mit denen KMU eine aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie ermöglicht wird. Wo sinnvoll soll der potenzielle Nutzen aus der Verbindung eigener Daten mit externen Datenquellen einbezogen werden. Durch die Verbesserung der Datenkompetenz sollen Unternehmen befähigt werden, ihre Daten ökonomisch besser zu nutzen (primäre Selbstnutzung sowie sekundäre Nutzung durch Datenteilen). Die Sensibilität des Unternehmens für die Nutzung auch künftiger Künstlicher Intelligenz (KI)-relevanter Daten soll gesteigert werden.

Modul »Digitale Markterschließung«: Mit der Unterstützung einer externen Beratung soll in der Regel die Onlinepräsenz professionalisiert werden, um den Umsatz zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens national und international zu erhalten und zu erhöhen. Ausgeschlossen sind die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Webseite. Neben der Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie sollen die dort entwickelten Maßnahmen begleitend durch einen Berater umgesetzt werden.

Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgaben.

Berechnungsbeispiel: 15 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.000 Euro ergeben 15.000 Euro Ausgaben netto und 17.850 Euro Gesamtausgaben einschließlich der Umsatzsteuer von 19 Prozent (2.850 Euro). Die Förderung beträgt 50 Prozent von 15.000 Euro = 7.500 Euro. Somit beträgt die Eigenbeteiligung hier 10.350 Euro. Die Eigenbeteiligung darf 20 Prozent des Vorjahresumsatzes des Unternehmens nicht übersteigen, um dieses finanziell nicht zu überlasten bzw. ein angemessenes Verhältnis von Geschäfts- und Beratungsumfang sicherzustellen.

Um die Unternehmen in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen nur autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Einreichung der Verwendungsnachweise.

Auf www.bmwk-go-digital.de werden alle autorisierten Beratungsunternehmen mit den entsprechenden Kontaktdaten und den autorisierten Beratungsmodulen veröffentlicht. Die interaktive Beraterlandkarte ermöglicht eine schnelle Suche nach passenden Beraterinnen und Beratern in der Region.

 

Mehr Informationen zu »go-digital«

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Informationen zum Förderprogramm »go-digital« Unternehmen auf einer Themenseite unter www.bmwk.de gebündelt.www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html


Praxisbeispiele

Ausgewählte Praxisbeispiele erfolgreicher, begünstigter KMU und Handwerksbetriebe gibt es auf www.innovation-beratung-foerderung.de. Unter anderem werden Projekte zur digitalen Lagerhaltung, zur Prozessoptimierung bei der Backwarenherstellung, zu Social-Media-Marketing und zu digitalem Auftragsmanagement im Handwerk beleuchtet.www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/Praxisbeispiele/praxisbeispiele.html
 

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