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Dieselnachrüstung wird stärker gefördert

Archivbeitrag | Newsletter 2019

Das Image von Dieselfahrzeugen hat seit Beginn der "Dieselkrise" stark gelitten. Die Nachfrage nach den Fahrzeugen ist zurückgegangen – auch weil potenzielle Käufer mit Fahrverboten rechnen, obwohl Forschungsinstitutionen wie die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina festgestellt haben, dass kurzfristige und kleinräumige Beschränkungen für den Gesundheitsschutz kaum sinnvoll sind.

Viele Handwerker haben in der Vergangenheit nun aber einmal Dieselfahrzeuge gekauft und fahren damit tagtäglich durch Städte und Gemeinden, um ihre Aufträge abzuarbeiten. Ein kompletter Austausch der Fahrzeugflotten ist für die Betriebe, die zudem von den Abgastricksereien der Hersteller betroffen sind, nur langfristig möglich.
 

Nachrüstung von Kleintransportern für bessere Luftqualität

Das Bundesverkehrsministerium unterstützt deshalb die Nachrüstung von Handwerker-Dieselfahrzeugen finanziell und hat einen mit 333 Millionen Euro gefüllten Fördertopf bereitgestellt.

Handwerker, die ihre Kleintransporter nachrüsten lassen, können somit dazu beitragen die Luftqualität zu verbessern. Das Kraftfahrtbundesamt gibt sukzessive Nachrüstlösungen für verschiedene Diesel-Fahrzeuge frei. Auch für Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern kann die Nachrüstung endlich Fahrt aufnehmen.

Um an die Fördermittel zu gelangen – und mit der Hardwarenachrüstung eventuelle Fahrverbote umgehen zu können – müssen die Betriebe nachweisen, dass sie in Städten mit erhöhter Stickstoffoxidbelastung oder den angrenzenden Landkreisen aktiv sind. Dazu zählen in unserer Region beispielsweise Halle (Saale) und Berlin.
 

Förderquote auf 80 Prozent erhöht

Fördermittel gibt es für die Umrüstung von Fahrzeugen mit 2,8 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Dabei wurde die Förderquote jüngst auf 80 Prozent erhöht. Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung belaufen sich bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums auf 4.000 bis 12.000 Euro pro Fahrzeug. Fördermittelanträge können noch bis 30. September 2019 eingereicht werden.
 

Kein "Windhundprinzip" bei der Förderung mehr

Die Anträge werden jedoch nicht mehr nach Eingangsdatum bearbeitet, sondern nach Priorität gewichtet. Das heißt, Anträge aus Kommunen mit bestehenden Zufahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge werden bevorzugt gefördert. Anträge von Antragstellern aus weniger belasteten Kommunen werden erst im Nachgang berücksichtigt.

Doch was machen Handwerker, die Fahrzeuge besitzen, für die es noch keine Nachrüstsysteme mit allgemeiner Betriebserlaubnis gibt? Sie müssen glücklicherweise nicht in die Röhre schauen, sondern können den Förderantrag – einschließlich einer vorläufigen Schätzung der Kosten – bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen einreichen und alle weiteren Unterlagen nachreichen.

In der Handwerkskammer zu Leipzig berät Sven Börjesson, Beauftragter für Innovation und Technologie, zur Umrüstung.

Mehr Informationen

 www.bav.bund.de
Informationsseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen zur Förderung der Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen

 www.bmvi.de
Informationen des Bundesverkehrsministeriums zur Hardware-Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge

 www.umweltbundesamt.de
Informationen des Umweltbundesamtes zu 65 Städten mit erhöhter Stickstoffoxid-Belastung

 www.leopoldina.org
Stellungnahme "Saubere Luft – Stickstoffoxide und Feinstaub in der Atemluft: Grundlagen und Empfehlungen"
 

Kfz-Gewerbe fordert flächendeckende Nachrüstung

Dem Kfz-Gewerbe gehen die Regelungen nicht weit genug. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) fordert, dass Autohersteller die Diesel-Nachrüstung flächendeckend fördern (www.kfzgewerbe.de). Es mache wenig Sinn, die Förderung der Umrüstmaßnahmen auf die 15 Städte und deren Grenzregionen zu beschränken, die von Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden betroffen sind. Das führe zu einem regionalen Ungleichgewicht bei Handel und Verbrauchern, kritisierte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Hersteller sollten vielmehr ausnahmslos jeden Halter eines Euro 5-Dieselfahrzeugs, der eine Hardware-Nachrüstung durchführen lassen wolle, in den Genuss der Fördermaßnahme kommen lassen.

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Sven Börjesson

Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

Dresdner Straße 11/13

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Tel. 0341 2188-368

Fax 0341 2188-25368

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