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Die Energiewende mit dem Handwerk meistern: 4. Förderpolitik transparent, verlässlich und anreizorientiert ausrichten

Sowohl die Förderung der energetischen Gebäudesanierung, als auch der regenerativen Energien war in der Vergangenheit häufig von einer "Stop-and-Go-Politik" und wiederholten Richtlinienänderungen geprägt.

Dies führt zu massiven Verunsicherungen bei den Adressaten, da zu Planungsbeginn einer Maßnahme nicht sicher ist, ob sich zum Zeitpunkt der Ausführung die Konditionen verändert haben beziehungsweise die Förderung komplett entfallen ist. Hier muss zukünftig eine Verstetigung sichergestellt werden, um die Planbarkeit über mehrere Jahre zu ermöglichen.

Verunsicherungen bei den Sanierern vermeiden

Um Anreize für die zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen zu schaffen, könnten Förderquoten eingeführt werden, die im Laufe der Jahre sinken (degressive Förderung) und die in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit sowie Justierung überprüft werden.

Die Finanzierung von Förderprogrammen über das neu geschaffene Sondervermögen "Energie- und Klimafonds", das sich aus Zahlungen der vertraglich vereinbarten Sonderabgaben der AKW-Betreiber und künftigen Erlösen des Emissionshandels speist, erscheint für die verlässliche Bereitstellung von Mitteln nicht der geeignete Weg zu sein, da die Mittelausstattung auf Grund der variierenden Erlöse unsicher ist. Zudem sollen aus dem Sondervermögen eine Vielzahl unterschiedlichster Maßnahmen finanziert werden.

Verschärfung der EnEV mit Augenmaß

Bei der Erarbeitung neuer gesetzlicher Anforderungen, zum Beispiel für die Bereiche Bauen/Sanieren, Energieeffizienz oder Nutzung erneuerbarer Energien, ist eine Überforderung der Adressaten zu vermeiden.

Dementsprechend sollte bei der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Verschärfung des Anforderungsniveaus, insbesondere im Gebäudebereich, mit Augenmaß erfolgen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Vollzug der EnEV durch die Bundesländer konsequenter als bisher sichergestellt wird.