Deutschland - Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende nach Sachsen

Sowohl auf Bundesebene, als auch auf Ebene des Freistaates Sachsen bestehen Einreisebeschränkungen, Quarantäneregeln und Testrichtlinien, die es vor Einreise beziehungsweise Rückkehr aus einem Risikogebiet nach Deutschland zu beachten gilt. Die Details zur häuslichen Quarantäne unterliegen den Bundesländern.

Für Sachsen können die Vorgaben, Ausnahmen und Bußgeldregelungen in der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung nachgelesen werden. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind verpflichtet, direkt Kontakt zum regional zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen und sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn der Reiserückkehrer frühestens fünf Tage nach Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis durchführen lässt. Es ist in jedem Fall unverzüglich eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Seit 17. November 2020 gelten Ausnahmen für Grenzpendler, für dringend notwendige Aufenthalte von weniger als 12 Stunden oder Personen, die sich für einen begrenzten Zeitraum von maximal 72 Stunden zwingend notwendig beruflich veranlasst im Ausland aufgehalten haben.

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