Deutschland - Online-Meldung entsandter Mitarbeiter

Bei Bau- und Montageleistungen im weitesten Sinne gilt das deutsche Arbeitnehmerentsendegesetz mit den damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten. Demnach müssen vom Ausland entsendete Arbeitnehmer in Deutschland gemeldet werden. Seit dem 1. Januar 2017 steht das elektronische Meldeportal der Zollverwaltung zur Verfügung, mit dem die Anmeldungen nach Deutschland entsendeter ausländischer Arbeitnehmer übermitteln werden sollen.

Die Abgabe der Anmeldungen per Fax an die bekannten Fax-Nummern bei der Bundesfinanzdirektion West in Köln wird nur noch innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2017 möglich sein.

Die Nutzung des elektronischen Meldeportals bedarf einer einmaligen Registrierung zur Erstellung eines Benutzerkontos. Im Anschluss an eine erfolgreiche Übermittlung Ihrer Anmeldedaten über das elektronische Meldeportal erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, die ausgedruckt werden kann.

Mehr Informationen

 www.meldeportal-mindestlohn.de

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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