Deutschland: A1-Bescheinigung bei häufigen Auslandseinsätzen
Betriebe, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden und Selbstständige, die für Aufträge ins Ausland reisen, müssen vorab eine A1-Bescheinigung bei ihrer Krankenkasse oder dem Sozialversicherungsträger beantragen, damit sie im Zielland keine Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen.
Die A1-Bescheinigung wird für höchstens 24 Monate ausgestellt. Dauert eine Unterbrechung zwischen mehreren Einsätzen weniger als zwei Monate, werden die Einsätze und die Unterbrechungen zusammengezählt. Übersteigt dieser Zeitraum 24 Monate, verlagert sich die Sozialversicherungspflicht ins Zielland.
Werden Mitarbeiter häufig für Aufträge ins Ausland gesendet, sollte daher eine A1-Bescheinigung für eine gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Staaten beantragt werden. Gleiches gilt für Selbstständige. Die Laufzeit der Bescheinigung beträgt zumeist mehr als zwölf Monate. Die genaue Gültigkeitsdauer liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Voraussetzung
Die Tätigkeit in jedem Staat muss in den kommenden zwölf Monaten voraussichtlich mindestens einen Tag im Monat beziehungsweise fünf Tage im Quartal betragen.
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