
Das neue Schuldrecht in der Unternehmenspraxis
Handwerkskammer gibt einen Überblick über die Neuregelungen
4. Januar 2002 | Am 1. Januar ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Unternehmer können sich am 15. Januar 2002, von 17 bis 19 Uhr, im Konferenzsaal des Hauses des Handwerks Leipzig, Dresdner Straße 11/13, über die Auswirkungen der Neuregelungen informieren.
Insbesondere mit den Änderungen im Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht sollten sich die Unternehmer vertraut machen. Vertragsmuster müssen neu geschrieben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeitet werden. Rechtsanwalt Dr. Christoph Heller wird darauf in der Veranstaltung speziell eingehen.
Anlass für die Schuldrechtsmodernisierung ist die Umsetzung dreier EU-Richtlinien in nationales Recht. Die Änderungen für Unternehmen sind gravierend. So wird die Gewährleistungsfrist von derzeit sechs Monate auf zwei Jahre verlängert. Zudem sollen durch eine Beweislastumkehr die Rechte des Käufers gestärkt werden. Zeigt sich bei einer Ware innerhalb von sechs Monaten ein Mangel, muss der Unternehmer beweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung war.
Anmeldungen für die kostenfreie Veranstaltung nimmt das Sekretariat Recht und Organisation unter Telefon 0341 2188-201 entgegen.