Dänemark - Vorsicht bei Barzahlungen
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche dürfen Gewerbetreibende Zahlungen über 50.000 DKK (zirka 6.692 Euro) nur unbar annehmen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 25 Prozent des Betrags, der 50.000 DKK übersteigt, wenn die Barzahlung dennoch akzeptiert wird. Weiterhin dürfen Gewerbetreibende Waren und Leistungen, die sie beziehen, nur noch unbar bezahlen, sobald deren Wert einschließlich Umsatzsteuer 10.000 DKK (zirka 1.339 Euro) übersteigt. Werden Zahlungen bar geleistet, die diese Summe übersteigen, riskiert der Waren- beziehungsweise Leistungsempfänger für eventuelle Steuerhinterziehungen des Auftragnehmers zu haften.