Dänemark - Veränderte Anerkennungspflichten für gefahrengeneigte Berufe

In Dänemark dürfen Arbeiten, die besonderen Arbeitssicherheitsbestimmungen unterliegen, nur mit zusätzlicher Ausbildung ausgeführt werden. Seit Juli 2008 muss die Anerkennung bestimmter gefahrengeneigter Tätigkeiten beim Arbejdstilsynet beantragt und seit Kurzem auch jährlich erneuert werden. Folgende gefahrengeneigte Tätigkeiten sind betroffen:

  • Arbeiten mit Asbest,
  • Arbeiten mit Kältemitteln,
  • Führen von Gabelstaplern und Teleskoplader,
  • Führen von Kränen (> 25 Tonnenmeter),
  • Gerüstbau (> 3 Meter Arbeitshöhe),
  • Kesselwart,
  • Montage von Aufzügen,
  • Schweißarbeiten.

Quelle: Handwerkskammer Lübeck