
Archivbeitrag | Newsletter 2019Brexit-Vorbereitungen für Handwerksunternehmen
Das britische Unterhaus hat am 12. März 2019 erneut gegen Theresa Mays Austrittsabkommen mit der EU gestimmt. Auch wenn das britische Parlament einen Brexit ohne Abkommen abgelehnt hat, bleibt völlig offen, wie es mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU weitergeht.
Unklarheit beim Brexit belastetet das Handwerk
Handwerksunternehmen, die in Großbritannien aktiv sind, fühlen sich durch die chaotisch empfundenen Vorgänge rund um den Brexit verunsichert. Trotz vieler Unsicherheiten sollten sie trotzdem spätestens jetzt Vorkehrungen treffen für den Fall, dass ein Austrittsabkommen nicht rechtzeitig in Kraft tritt und der Austritt ungeregelt erfolgt.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die wichtigsten Punkte aufgeführt, die für Handwerksunternehmen relevant sind, wenn sie Waren in das Vereinigte Königreich liefern, verkaufen oder dort Dienstleistungen erbringen oder wenn umgekehrt Dienstleistungen oder Waren aus UK in Anspruch genommen werden.
Die Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte:
Mehr Informationen
www.zdh.de / Informationen für Handwerksbetriebe zur Vorbereitung auf den Brexit
ec.europa.eu / Brexit-Checkliste der Europäischen Kommission für Unternehmen (pdf)
ec.europa.eu / Zollleitfaden der EU-Kommission (pdf)
ec.europa.eu / "Sieben Dinge, die Unternehmen wissen müssen" / Publikation der Europäischen Kommission (pdf)
- Der Marktzugang für bestimme Dienstleistungen aus Deutschland ist durch den Brexit nicht mehr möglich. Handwerker können also beispielsweise nicht mehr wie bislang, Montageleistungen in Großbritannien erbringen.
- Die EU-Entsenderichtlinien für Mitarbeiter gelten nicht mehr, sie werden durch englisches Recht ersetzt.
- Bei der Anerkennung deutscher Berufsabschlüsse in Großbritannien kommen die Regeln für Drittstaaten zur Anwendung. Das Procedere dürfte sich damit verkomplizieren.
- Gesellschaften in einer britischen Rechtsform wie die Limited verlieren in Deutschland ihre Anerkennung. Handwerker, die als Ltd. tätig sind, müssen schnellstmöglich in eine andere Rechtsform wechseln.
- Produkte aus dem Vereinigten Königreich sind nicht mehr zollbefreit. Es liegt also nahe, dass es zu Lieferverzögerungen kommen wird.
- Ursprungsanteile wie Bauteile, Vorprodukte und Halbzeuge zählen durch den Brexit nicht mehr als EU-Ware. Unternehmen müssen damit rechnen, dass zusätzliche Zölle erhoben werden.
- Die CE-Kennzeichnungen sind im Vereinigten Königreich weiterhin anerkannt, es fehlt aber die Rechtsgrundlage. Es besteht die Gefahr, dass Produkte den "neuen" Standards der Insel angepasst werden müssen.
- Firmendaten, die auf einem britischen Server gespeichert sind, sollten aufgrund der Unsicherheiten beim Datenschutz umgehend auf einen deutschen Server verschoben werden.
Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer zu Leipzig für Fragen rund um den Brexit ist Außenwirtschaftsexpertin Antje Barthauer.