Brexit hat Folgen für die CE-Kennzeichnung

Das Datum für den Brexit steht fest. Nach Angaben der britischen Regierung soll der Austritt am 29. März 2019, 23 Uhr, britischer Zeit rechtskräftig werden. Wie die Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) - nun mitteilt, sind vom Brexit auch Unternehmen betroffen, die nicht in Großbritannien aktiv sind.

Sollte nämlich das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne Austrittsabkommen verlassen, würden Zertifikate von britischen Instituten in den übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit verlieren und dürften in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Eine Anerkennung gegenseitiger Konformitätsbewertungen im Rahmen der Austrittsabkommen könnte die Situation klären, dazu müssten aber die aktuell geltenden Produktstandards beibehalten werden. Noch ist allerdings unklar, ob eine Einigung erzielt werden kann. GTAI formuliert das Problem so: "Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs verlören britische Institute somit ihren Status als benannte Stelle und könnten keine in der EU gültigen Konformitätsbewertungen mehr vornehmen."

Die EU fordert daher Unternehmen auf, sich rechtzeitig auf diesen Fall vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie über ein Zertifikat für ihr Produkt verfügen, das den europäischen Richtlinien für Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen entspricht.

Unternehmen, deren Produkte im Vereinigten Königreich zertifiziert wurden, haben nach Angabe von GTAI zwei Möglichkeiten

  • Sie können zum einen eine neue Konformitätsbewertung bei einem Zertifizierungsinstitut, einer benannten Stelle, in einem der verbleibenden Mitgliedstaaten beantragen.
  • Zum anderen gibt es die Option, das bestehende Dossier in einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragen zu lassen. Hierzu ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, der britischen sowie der neuen benannten Stelle notwendig.

Mehr dazu im Beitrag der GTAI.

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Antje Barthauer

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