
Branchenmindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk wird an allgemeinen Mindestlohn angepasst
Die Tarifparteien des Gebäudereinigerhandwerks, die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks, haben nach dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren zum gesetzlichen Mindestlohn festgelegt, dass sie den Branchenmindestlohn ab 1. Januar 2015 der gesetzlichen Regelung anpassen.
Lohngruppe I: 8,50 statt 8,21 Euro
Am 8. Juli 2014 wurde deshalb ein neuer Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. Damit wird der Mindestlohn (Lohngruppe I) ab 1. Januar 2015 statt wie zunächst vorgesehenen 8,21 Euro dann 8,50 Euro betragen. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages wird bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.
Nach der Vereinbarung gelten für die Lohngruppen 1 (im Wesentlichen Innenreinigung) und die Lohngruppe 6 (im Wesentlichen Außenreinigung) folgende Mindestlöhne:
Mindestlohn Gebäudereiniger | Ost | West (einschließlich Berlin) | ||
ab 1. Januar 2014 | 7,96 Euro 10,31 Euro | LG 1 LG 6 | 9,31 Euro 12,33 Euro | LG 1 LG 6 |
ab 1. Januar 2015 (bis 31. Dezember 2015) | 8,50 Euro 10,63 Euro | LG 1 LG 6 | 8,50 Euro 12,65 Euro | LG 1 LG 6 |
Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit zustimmt - wovon auszugehen ist - gilt der Branchenmindestlohn zwingend für alle Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks unabhängig von einer Mitgliedschaft in Innungen, Verbänden oder Gewerkschaften.
Nähere Informationen zum Tarifvertrag gibt es unter www.die-gebaeudedienstleister.de.
Alle Branchenmindestlöhne als Online-Übersicht
Ein breites Informationsangebot mit Übersichten zu allen bestehenden Branchenmindestlöhnen gibt es unter www.der-mindestlohn-kommt.de.