Archivbeitrag | Newsletter 2023Bis zu 4.500 Euro Zuschuss für Weiterbildungen
Digitalisierung & Co. führen zu Berufen im Wandel. Wer sich deshalb fortbilden möchte, muss bei längeren Schulungen mitunter viele Euro berappen. Sachsen hat deshalb das neue Förderprogramm "Berufliche Weiterbildung" gestartet. Mitarbeiter und Selbstständige können es für individuelle Qualifizierungen nutzen.

Landesförderung zur Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen
Die Arbeitswelt verändert sich tiefgreifend und mit hoher Geschwindigkeit. Digitalisierung und Automatisierung führen zu Berufen im Wandel. Kontinuierliche berufliche Weiterbildung wird immer wichtiger, doch die Kosten reichen von ein paar Hundert Euro für Kurse von kürzerer Dauer und gehen für längere Schulungen in die Tausende. Hier setzt die neue Landesförderung "Berufliche Weiterbildung" an.
50 Prozent der Weiterbildungskosten durch Zuschuss gefördert
Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 Euro sowie Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und Selbstständige mit Sitz beziehungsweise Niederlassung in Sachsen können einen Zuschuss zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Geringfügig Beschäftigte erhalten einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung kann bis zu 4.500 Euro betragen.
Unterstützt werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung, die sich am spezifischen Bedarf der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeber orientieren.
Vereinfachtes, digitalisiertes Zuwendungsverfahren
Mit der neuen Förderung der beruflichen Weiterbildung wird zudem den Digitalisierungs- und Vereinfachungsbestrebungen Sachsens Rechnung getragen. Die Förderung wird über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank umgesetzt. Antragstellung und Verwendungsnachweisführung erfolgen in einem digitalisierten und vereinfachten Zuwendungsverfahren. Im Landeshaushalt stehen für die "Berufliche Weiterbildung" im Jahr 2023 vier Millionen Euro und im Jahr 2024 sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Zuwendung wird als Pauschale gewährt
Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche und flexible Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und gegebenenfalls der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.