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Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer

Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben.

Ihr Know-how wird angesichts des Fachkräftebedarfs der deutschen Wirtschaft auf dem Arbeitsmarkt gebraucht und dennoch wird dieses Potenzial bislang zu wenig genutzt.

Berufsabschlüsse werden vergleichbar gemacht

Bürger mit ausländischen Qualifikationen konnten bis dato oft nicht in ihrem Metier und ihren Fähigkeiten entsprechend arbeiten, weil die Bewertung der Abschlüsse schwierig war. Für Arbeitgeber war es deshalb schwer einzuschätzen, ob Fachleute mit einem ausländischen Abschluss das Anforderungsprofil des eigenen Betriebes erfüllten. Dadurch reagierten Unternehmer eher zurückhaltend, wenn sie ausländische Zeugnisse auf dem Tisch landeten.

Transparenz für Unternehmer und Arbeitnehmer

Durch das neue "Anerkennungsgesetz" (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) können Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss nun bundesweit einheitlich klären lassen, welchem deutschen Abschluss ihre Qualifikation entspricht und dies gegenüber potenziellen Arbeitgebern nachweisen.

Weil allein der Inhalt und die Qualität der individuellen Berufsqualifikationen geprüft und anhand deutscher Referenzberufe eingeordnet werden, bleibt das hohe Niveau der deutschen Abschlüsse gewährleistet.

Wer Personen einstellen möchte, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, kann sich außerdem auf www.bq-portal.de, dem Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen ein Bild über die beruflichen Qualifikationen potenzieller Bewerber mit Migrationshintergrund machen.

Handwerkskammer ist Anlaufstelle für Berufe im Handwerk

Die Handwerkskammer zu Leipzig ist eine der zuständigen Stellen für den Anerkennungsprozess und die Gleichwertigkeitsprüfungen.

Fachleute, die einen ausländischen Berufsabschluss in einem handwerklichen Beruf haben und diesen für einen deutschen Arbeitgeber verständlich machen möchten, sollten sich ebenso an die Kammer wenden, wie Personen, die sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk mit einem ausländischen Abschluss selbstständig machen möchten.

Nähere Informationen zum Ablauf der Gleichwertigkeitsprüfungen sowie zu deren Dauer und Kosten können dem beigefügten Informationsflyer entnommen werden.

Ansprechpartnerin für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist Silke Lorenz.

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Silke Lorenz

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-363

Fax 0341 2188-25363

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