Geldscheine
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Berufsgenossenschaft fördert Arbeitsschutz durch Zuschüsse

Archivbeitrag | Newsletter 2018

Gute Nachricht für Unternehmen der Bauwirtschaft, die sich über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus für den Arbeitsschutz engagieren. Sie können Geld von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für Arbeitsschutzmaßnahmen erhalten und damit einen Teil ihrer Ausgaben zurückbekommen. Bis zu 2.000 Euro Zuschuss sind für einzelne Maßnahmen möglich.
 

"Belohnung" für Investitionen in Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mit den Zuschüssen will die Berufsgenossenschaft Betriebe zu besonderen Präventionsanstrengungen motivieren, was sich für die Bauwirtschaft in gesünderen Arbeitsbedingungen während des gesamten Erwerbslebens und in altersgerechteren, ergonomischeren Arbeitsplätzen auszahlt. 

Finanzielle Unterstützung gibt es beispielsweise für unfallverhütende Produkte wie sichere Handmaschinen, Leitern, Arbeitsbühnen, Sonnenschutzmaßnahmen, Rück- und Seitenkameras bei Lkw sowie organisatorische Maßnahmen wie Arbeitsschutzsysteme oder Rückentrainings.

Schwerpunkt der Arbeitsschutzprämien ist im aktuellen Jahr die Ergonomie: Körperliche Belastungen, etwa durch das Heben und Tragen schwerer Lasten, seien laut BG BAU in vielen Berufen der Bauwirtschaft noch immer zu hoch und führten häufig zu Muskel- und Skeletterkrankungen. Mit Einsatz der richtigen Arbeitsmittel ließe sich die Belastung der Beschäftigten verringern.

Die Mittel für die Arbeitsschutzprämien schöpfe die BG BAU aus Beitragszuschlägen, die bei Betrieben mit überdurchschnittlich hoher Unfallbelastung erhoben werden. 

Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten. Weil kleine Unternehmen auf Basis ihres Umlagebeitrags geringere Fördermittel erhalten, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Fördersumme für größere Investitionen über mehrere Jahre anzusparen.

Mehr Informationen

 www.bgbau.de/praemien
Informationen zu Arbeitsschutzprämien der BG BAU und Katalog förderfähiger Maßnahmen
 

Hinweis: Um an die Arbeitsschutzprämien zu gelangen, sind je nach Maßnahme unterschiedliche Anforderungen und Hinweise zu beachten. Details zum Antragsverfahren gibt es ebenfalls auf der Internetseite der BG BAU.