Berufliche Weiterbildung – Betriebliche Weiterbildung für Mitarbeiter
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiterzubilden, um mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten. Doch wie können gerade kleinere Unternehmen diese Weiterbildung finanzieren?

Das Land Sachsen fördert mit dem Programm »Berufliche Weiterbildung – betriebliche Weiterbildung« Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Belegschaft investieren möchten. Für Unternehmen mit Sitz in Sachsen und maximal 500 Mitarbeitern gibt es das Programm »Betriebliche Weiterbildung«.
Wie wird die Förderung beantragt?
Zur Beantragung der Förderung ist es wichtig, dass vor der Kursbuchung bei der Sächsischen Aufbau Bank (SAB) ein Antrag auf Förderung gestellt wird. Dieser kann online gestellt werden. Mit der Weiterbildung darf erst begonnen werden, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Mit dem Verwendungsnachweis nach Abschluss der Weiterbildung reicht das Unternehmen einen Nachweis über die Teilnahme ein. Im Anschluss wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt.