Berufliche Weiterbildung – Betriebliche Weiterbildung für Mitarbeiter

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiterzubilden, um mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten. Doch wie können gerade kleinere Unternehmen diese Weiterbildung finanzieren? 

Seminar, Weiterbildung, Schule, Unterricht. Bild: NDABCREATIVITY / stock.adobe.com
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Das Land Sachsen fördert mit dem Programm »Berufliche Weiterbildung – betriebliche Weiterbildung« Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Belegschaft investieren möchten. Für Unternehmen mit Sitz in Sachsen und maximal 500 Mitarbeitern gibt es das Programm »Betriebliche Weiterbildung«.
 

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen.
  • Die Teilnehmer gehören einer der folgenden Zielgruppen an:
    • Unternehmer beziehungsweise Selbstständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
    • dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten.
  • Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700 Euro (netto).

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

  • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent.
  • Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 Euro.
  • Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer.



Wie wird die Förderung beantragt?

Zur Beantragung der Förderung ist es wichtig, dass vor der Kursbuchung bei der Sächsischen Aufbau Bank (SAB) ein Antrag auf Förderung gestellt wird. Dieser kann online gestellt werden. Mit der Weiterbildung darf erst begonnen werden, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.
 

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Mit dem Verwendungsnachweis nach Abschluss der Weiterbildung reicht das Unternehmen einen Nachweis über die Teilnahme ein. Im Anschluss wird der bewilligte Zuschuss ausgezahlt.



Kontakt

Marco Kitzing

Claudia Weigelt

Leiterin Bildungsakademie Handwerk

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-126

Fax 034291 30-25126

weigelt.c--at--hwk-leipzig.de