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Archivbeitrag | Newsletter 2015Berufliche Weiterbildung auf Rekordniveau - Fördermittel nutzen!

Die berufliche Weiterbildung in Deutschland hat offenbar einen neuen Höchststand erreicht. Ein Indikator hierfür ist, dass 54 Prozent aller deutschen Betriebe im ersten Halbjahr 2014 die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter unterstützt haben - so viele wie nie zuvor.

Das zeigt eine Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB). Vor allem kleine und mittelgroße Betriebe haben ihre Aktivitäten in diesem Bereich massiv ausgedehnt.

Sie wollen vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ihr Personal weiterentwickeln und damit für zukünftige Aufgaben gerüstet sein.

Für Aufstiegswillige, die ohnehin nach höheren beruflichen Weihen streben, gibt es sogar weitere Positivsignale. Anfang Juli hat sich die Große Koalition sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf Verbesserungen in der Finanzierung der Aufstiegsfortbildungsförderung - kurz: AFBG oder Meister-BAföG - geeinigt. Im Fokus stehen dabei Korrekturen beim Unterhalt, den Kinderzuschlägen, beim Bestehenserlass sowie höhere Fördersätze für Maßnahmenkosten und Meisterstücke.

Fördermöglichkeiten für Fortbildungen

Weiterbildungsinteressierte können in Sachsen auf eine Reihe von Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung zurückgreifen. Die wichtigsten Optionen in der Übersicht:

ZielgruppeFörderprogramm
Erwerbstätige und Arbeitsuchende mit Berufsabschluss

>

Aufstiegsfortbildungsförderung AFBG (Meister-BAföG)
Arbeitslose und
Arbeitsuchende

>

Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)
Geringqualifizierte Beschäftigte sowie Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen

>

Programm WeGebAU (Agentur für Arbeit)
Soldaten

>

Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Berufsförderung
Absolventen einer Berufsausbildung bis 25 mit Abschluss besser als "gut"

>

Weiterbildungsstipendium "Begabtenförderung berufliche Bildung"
Beschäftigte und
Selbstständige (einkommensabhängig)

>

Bildungsprämie (Europäischer Sozialfonds) 





Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Meister-BAföG)

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Fachkräfte stehen oft vor der Frage, wie sie eine Fortbildung finanzieren sollen. Wer beispielsweise einen Abschluss als Meister oder Kaufmännischer Fachwirt (HWK) anstrebt, kann sich im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes fördern lassen. Mit dem "Meister-BAföG" wird die Qualifizierung unterstützt, damit die Fortbildungsmotivation nicht an finanziellen Hürden scheitert.

Das Meister-BAföG ist an bestimmte Anforderungen geknüpft und schafft mit Darlehensteilerlassen Anreize zum erfolgreichen Abschluss der Fortbildung und für den Schritt in die Selbstständigkeit.

Das Wichtigste im Überblick

  • Fortbildungen müssen mindestens 400 Stunden umfassen.
  • Teilzeitfortbildungen werden höchstens 48 Monate gefördert.
  • Vollzeitmaßnahmen werden höchstens 36 Monate gefördert.
  • Der maximal mögliche Fördersatz für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 10.226 Euro.
  • Das Meister-BAföG wird als rückzahlungsfreier Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent gewährt. Der Restbetrag wird als Darlehen über die KfW erbracht.
  • Es besteht die Möglichkeit, ein einkommens- und vermögensabhängiges Unterhaltsgeld bei Vollzeitmaßnahmen zu erhalten. Für Alleinstehende sind 697 Euro monatlich möglich, davon 238 Euro als Zuschuss.
  • Für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können Alleinerziehende monatlich 113 Euro Betreuungskosten erhalten.
  • Für die Erstellung des Meisterstücks werden 50 Prozent der Materialkosten bis zu einer Höhe von 1.534 Euro als reines Darlehen gewährt.
  • Bei bestandener Prüfung werden 25 Prozent des Restdarlehens erlassen.
  • Existenzgründern wird bis zu 66 Prozent des Restdarlehens erlassen, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer oder Lehrlinge einstellen.

Kontakt: Anträge auf Meister-BAföG sind bei der AFBG-Stelle der Handwerkskammer zu Leipzig einzureichen. Deren Fachleute beraten gern ausführlich. Ansprechpartnerin ist
Kerstin Klage.




Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

Fachleute, Fachmann, Personal, Werkstatt
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Die Bundesagentur für Arbeit fördert auf Ermessensbasis Fortbildungen für Arbeitsuchende, Beschäftigte in Kurzarbeit sowie Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.

Nach einer Beratung durch ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit erhalten sie einen passenden Bildungsgutschein, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Bedingungen und die Arbeitslosigkeit lässt sich mit der Weiterbildung verhindern oder beenden.

Was wird gefördert?

Die Förderung gilt für zugelassene berufliche Weiterbildungen, die mehrere Monate dauern können. Allerdings müssen die Weiterbildung und der Bildungsträger zugelassen sein. Die Handwerkskammer zu Leipzig ist mit dem Bildungs- und Technologiezentrum sowie dem Bereich Fort- und Weiterbildung ein zugelassener Bildungsträger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Als Weiterbildungen sind unter anderem folgende Bildungsangebote zertifiziert:

  • Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung,
  • Kaufmännischer Fachwirt (HWK),
  • Ausbildung der Ausbilder (Meisterfortbildung Teil IV),
  • Internationaler Schweißfachmann / International Welding Specialist.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt alle Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen. Zu den Kosten können zum Beispiel die Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für eine notwendige Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern zählen.

Kontakt: Agentur für Arbeit Leipzig | Georg-Schumann-Straße 150 | 04159 Leipzig | Telefon 01801 555111 (Arbeitnehmer) | www.arbeitsagentur.de




Programm WeGebAU

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Im Fokus dieses Programms stehen ungelernte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung darstellen. Gefördert werden können Personen, die vom Arbeitgebern für die Qualifizierungsdauer unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden.

Wer wird gefördert?

  • Geringqualifizierte Arbeitnehmer, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, werden bei Qualifizierungen unterstützt, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen.
  • Arbeitnehmer, die in KMU mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind, profitieren von der Förderung, wenn sie Kenntnisse erhalten, die für den Arbeitsmarkt verwertbar sind.

Kostenübernahme der Lehrgangskosten

  • bis zu 100 Prozent für die Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter
  • bis zu 75 Prozent für die Weiterbildung von qualifizierten Arbeitnehmern ab dem 45. Lebensjahr in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern
  • bis zu 50 Prozent für die Weiterbildung von qualifizierten Arbeitnehmern unter dem 45. Lebensjahr in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern.
  • Weiterbildungen müssen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für Weiterbildungen zugelassen sein, mindestens 160 Unterrichtseinheiten beinhalten
    und außerhalb des Betriebes durchgeführt werden.

Kontakt: Agentur für Arbeit Leipzig | Georg-Schumann-Straße 150 | 04159 Leipzig
Telefon 01801 555111 (Arbeitnehmer) | www.arbeitsagentur.de




Förderung für Soldaten

Bundeswehr
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Soldaten können während und nach ihrer Dienstzeit über das Soldaten-Versorgungsgesetz (SVG) gefördert werden.

Die Handwerkskammer trägt unter anderem durch ihre Mitarbeit im Beratungszentrum Bundeswehr - Handwerk und Gewerbe dazu bei, dass die Uniformierten optimale Voraussetzungen für den Wiedereinstieg ins Berufsleben bekommen.

Das Beratungszentrum organisiert Veranstaltungen mit Wehrdienstberatern für Lehrlinge und erläutert Soldaten die Vorzüge und Möglichkeiten der zivilen Berufsförderung im Hinblick auf eine Beschäftigung in Unternehmen der Region. Bei Bedarf werden Kontakte zwischen Unternehmen und Soldaten hergestellt, um qualifizierte Fach- und Führungskräfte effizient einzusetzen.

Ansprechpartnerin: Evelyn Lindner.




Förderung für Begabte

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Absolventen einer Berufsausbildung, die im Beruf hoch hinaus wollen, können sich über das Förderprogramm des Bundesbildungsministeriums "Begabtenförderung berufliche Bildung" unterstützen lassen.

Um ein solches Weiterbildungsstipendium kann sich jeder bewerben, der die Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" bestanden oder erfolgreich an einem überregionalen Leistungswettbewerb teilgenommen hat und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Unterstützung gibt es für berufsbegleitende Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, zur Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder den Erwerb beruflicher, sozialer und fremdsprachlicher Kompetenzen. Das Förderprogramm ist also ideal für die Meister- oder Technikerausbildung, die Ausbildung zum Fachwirt (HWK) und viele weitere Maßnahmen.

Ansprechpartnerin: Elke Hotzelmann.




Bundesprogramm "Bildungsprämie"

Im Büro am Computer. Bild: fotolia.com - ruigsantos
ruigsantos / fotolia.com
Mit dem bundesweiten Programm "Bildungsprämie" werden individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Ziel ist es, insbesondere das Bewusstsein und die Eigeninitiative für Weiterbildung im eigenen beruflichen Lebenslauf zu stärken. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die dritte Förderphase mit Start am 1. Juli 2014 beschlossen.

Prämiengutschein und Prämienberatung

Vom Prämiengutschein profitieren Selbstständige und Angestellte über 25 Jahre, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Eine Besonderheit der Bildungsprämie ist die Prämienberatung. Wer den Gutschein nutzen will, muss sich vorher an eine Beratungsstelle wenden. Dort werden in einem Gespräch die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen. Im Anschluss wird der Prämiengutschein ausgegeben, beim Bildungsträger eingereicht und die Teilnehmer erhalten eine reduzierte Rechnung.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungs- und Prüfungsgebühren, jedoch maximal 500 Euro, da die Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro kosten darf. Diese Förderung gilt pro Person und ist aller zwei Jahre möglich. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Informationen gibt es unter der kostenlosen Hotline 0800 2623-000 sowie unter
www.bildungspraemie.info.

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Claudia Weigelt

Leiterin Bildungsakademie Handwerk

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-126

Fax 034291 30-25126

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Katrin Hauk

Bildungsakademie Handwerk

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-234

Fax 0341 2188-25234

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