Belgien - Meldepflichten für Leistungserbringer rechtswidrig

Seit April 2007 müssen sich alle ausländischen Dienstleistungserbringer, die vorübergehend im Rahmen von Aufträgen in Belgien tätig sind, vor Beginn der Arbeiten mittels einer sogenannten Limosa-Meldung registrieren. Selbstständige und entsendende Arbeitgeber sind verpflichtet, die Limosa-Meldung dem belgischen Auftraggeber vorzulegen.

Der Europäische Gerichtshof hat nun in einem Urteil entschieden, dass die Meldepflicht für selbstständig tätige ausländische Dienstleister den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU behindert. Belgien muss daher die derzeit bestehende Meldepflicht abschaffen oder zumindest deren Umfang einschränken. Das Urteil gilt nur für die Meldepflicht der Selbstständigen. Die Meldepflicht für entsandte Arbeitnehmer bleibt weiterhin bestehen.

Weitere Informationen hat Antje Barthauer.


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