In search of a good idea Schlagwort(e): Idea, sketch, creativity, drawing, brainstorming, light bulb, creative, pen, designer, advertising, planning, office, Designer, design, concept, Light, Bulb, Inspiration, Graphic Designer, Sketch, pen, Creativity, Sketching, searching, search, Artist, Occupation, Creative, Work, Product Design, Doodle, Pencil, art, business, creative-profession, Desk, Dresser, Working, question, mark, interrogation mark, Industrial Designer, Advertisement, Planning, Occupation, Creative Occupation, visualize, Felt Tip Pen, learning, Photograph, Paper, Creative Work, Paint, Studying
Delux / stock.adobe.com

Beitragserhebung 2024: Bescheide werden versandt - Antworten auf die häufigsten Fragen

Im Mai erhalten die Mitgliedsbetriebe die Beitragsbescheide für das Jahr 2024. Die Beitragsbemessung wird von der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig beschlossen und vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt.

Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Beitragsbescheides kann Widerspruch erhoben werden. Nach dieser Frist eingehende Widersprüche sind verfristet. In Fällen einer unbilligen Härte mit existenzbedrohender Auswirkung kann schriftlich Stundung, Ratenzahlung, Herabsetzung oder Erlass gemäß § 10 der Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig beantragt werden.

Die Regelungen des § 113 Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 I Seite 2095), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. November 2022, werden beachtet. Es gelten für Existenzgründer und Kleingewerbetreibende gesetzlich festgelegte Befreiungsregelungen für die Erhebung des Handwerkskammerbeitrages.
 

Beitragsbescheide gehen den Betrieben zu

Im Mai werden alle Mitgliedsbetriebe ihren Beitragsbescheid für das Beitragsjahr 2024 erhalten. Sicher gibt es hinsichtlich der Beitragsveranlagung Fragen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte erläutert.
 

Fragen zum Kammerbeitrag

  • Wo ist die Beitragszahlung geregelt?
    Die gesetzliche Grundlage der Beitragszahlung ist die Handwerksordnung. Geregelt wird die Beitragszahlung durch die aktuelle Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig sowie den Beitragsbemessungsbeschluss 2024.

  • Wer legt die Beitragshöhe fest?
    Der Beitragsmaßstab wird durch die Vollversammlung der Handwerkskammer beschlossen.

  • Wie wird der Beitrag berechnet?
    Der Beitrag untergliedert sich in einen Grundbeitrag und einen ertragsabhängigen Zusatzbeitrag. Berechnungsgrundlage für den Beitrag 2024 wird deshalb der Gewerbeertrag beziehungsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb, den das Finanzamt für das Steuerjahr 2021 festgesetzt hat, sein. Für natürliche Personen / Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.

  • Wann erfolgt eine Nachveranlagung?
    Liegt die Berechnungsgrundlage zum Zeitpunkt der Veranlagung nicht vor, wird die zuletzt vorliegende Berechnungsgrundlage herangezogen. Wird der tatsächliche Gewerbeertrag nachträglich mitgeteilt oder vom Finanzamt berichtigt, so erfolgt automatisch eine Neuberechnung.

  • Wofür muss die Umlage für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung gezahlt werden und von wem?
    Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist ein wichtiger Baustein im dualen System der Berufsbildung in Deutschland. Sie sichert in Ergänzung der betrieblichen Ausbildung die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung. Inhalte und Dauer werden in Zusammenarbeit von den Bundesfachverbänden und dem Heinz-Piest-Institut festgelegt. Da alle Unternehmen einen Bedarf an Fachkräften haben, zahlen nicht nur die Ausbildungsbetriebe, sondern alle Betriebe der Berufe, in denen die ÜLU durchgeführt wird, die Umlage. Der größte Teil der Kosten wird durch Mittel des Bundes, des Landes und der EU gedeckt. Im Jahr 2024 erfolgt eine Anpassung der Umlage für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Künftig wird nicht mehr zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben unterschieden. Die Berufsgruppenzuschläge wurden neu berechnet. Der Zusatzbetrag wird sich an der Leistungskraft der Unternehmen orientieren.

  • Wofür muss die Sonderumlage Imagekampagne gezahlt werden und von wem?
    Mit dieser Sonderumlage wird die laufende Imagekampagne finanziert. Die Kampagne führt in hohem Maß zur Imageverbesserung, Werbung und Nachwuchsgewinnung im Handwerk. Somit tragen die Unternehmen mit einem kleinen Beitrag zur positiven Wirkung auf den gesamten Wirtschaftsbereich bei. Die Sonderumlage ist von allen Mitgliedsbetrieben zu leisten; die Höhe ist abhängig von Rechtsform und Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb.

  • Welche Widerspruchsfrist ist einzuhalten?
    Gegen den Beitragsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch bei der Handwerkskammer zu Leipzig eingelegt werden.

  • Ist es möglich, den Beitrag zu stunden oder in Raten zu zahlen?
    Ja, gemäß § 10 der Beitragsordnung, wenn eine sofortige Beitragszahlung eine erhebliche Härte für den Betriebsinhaber darstellt. Der Antrag muss innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich in der Beitragsabteilung der Handwerkskammer zu Leipzig eingereicht werden. Er kann formlos – gern auch per Mail – erfolgen.

  • Gibt es eine Beitragsbefreiung für natürliche Personen über 70 Jahre?
    Ja, gemäß § 9 der Beitragsordnung kann eine natürliche Person, die das 70. Lebensjahr vollendet hat und keinen Zusatzbeitrag zahlt, auf Antrag vom Beitrag befreit werden.

  • Gibt es eine Beitragsermäßigung bei Vorliegen einer unbilligen Härte?
    Betroffene Unternehmen, für die die Beitragszahlung eine unbillige Härte darstellen würde, können im Rahmen der Härtefallregelung § 10 der Beitragsordnung einen Antrag auf Beitragsherabsetzung stellen.
     
  • Welche Vorteile bringt das Lastschriftverfahren?
    Ist die Ermächtigung einmal erteilt, entsteht kein Aufwand mehr. Die Zahlfrist verlängert sich automatisch, da die Einziehung der Beträge erst circa drei Wochen nach Ablauf des regulären Zahlungszieles erfolgt.

  • Haben Sie noch weitere Fragen?
    Die Mitarbeiter der Beitragsabteilung der Handwerkskammer zu Leipzig stehen für Rückfragen gern zur Verfügung, finanzen@hwk-leipzig.de.


ansprechpartnerin

Romy Martinetz

Leiterin Beitrag / Umlage / Einzug

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-404

Fax 0341 2188-25404

martinetz.r--at--hwk-leipzig.de

ansprechpartnerin

Carina Emmelmann

Beitrag / Umlage

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-410

Fax 0341 2188-25410

emmelmann.c--at--hwk-leipzig.de

ansprechpartnerin

Silke Richter

Beitrag / Umlage

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-405

Fax 0341 2188-25405

richter.s--at--hwk-leipzig.de