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Archivbeitrag | Newsletter 2014Baufirma haftet für Schäden bei schlechter Baustellenbeschilderung

Wenn eine Baustelle den öffentlichen Straßenverkehr beeinflusst, muss diese  entsprechend gekennzeichnet, gesichert und regelmäßig überprüft werden.

Auf diese Sicherungsmaßnahmen sollten Baufirmen besonderen Wert legen, denn wenn ein Fahrzeug beim Durchqueren einer Baustelle beschädigt wird, muss unter Umständen die Baufirma für den Schaden aufkommen.

Gefahrenstelle Fahrbahnkante nicht ausreichend beschildert

Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ahrensburg zur Verkehrssicherungspflicht hervor (Urteil vom 25. Februar 2014, Az.: 45 C 279/12). Im konkreten Fall hatte eine Baufirma an einer Straßenbaustelle keine Warnschilder aufgestellt, um auf eine acht Zentimeter hohe Fahrbahnkante hinzuweisen.

Ein Motorradfahrer fuhr deshalb über die Gefahrenstelle und beschädigte dabei sein Gefährt. Die Richter sprachen dem Motorradfahrer im folgenden Gerichtsprozess Schadenersatz für die Beschädigungen an seinem Motorrad zu.

Übrigens sollten derlei Baustellen zusätzlich zweimal täglich und unverzüglich bei Unwettern hinsichtlich der Verkehrssicherungsmaßnahmen geprüft werden, um auf der sicheren Seite zu sein.