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Auslandsmobilitäten als Chance für Unternehmen

Neue Auszubildende finden und binden, neue Märkte erschließen oder Mitarbeiterpotentiale fördern

Egal welches Gewerk, jeder Betrieb kann seine Auszubildenden und Fachkräfte ins Ausland entsenden. Dafür muss man keine eigene Niederlassung oder ein Partnerunternehmen im Ausland haben. Die Handwerkskammer zu Leipzig unterstützt alle Unternehmen und Auszubildenden bei der Planung, Organisation und Durchführung von Auslandsaufenthalten und vermittelt alle Kontakte, die für einen reibungslosen Ablauf notwendig sind.

Auch wenn man als Ausbilder Erfahrungen und Kenntnisse durch einen Auslandsaufenthalt vertiefen, Kollegen oder Partner vor Ort unterstützen oder sich mit anderen Lehrpersonen austauschen möchten, unterstützt die Mobilitätsberatung hierbei ebenfalls.
 

Auslandspraktika - ein Gewinn für alle!

Für Unternehmen, denn durch ein Auslandspraktikum

  • steigert man die Attraktivität als Ausbildungsbetrieb und erhöht die Arbeitgebermarke,
  • gewinnen man besonders qualifizierte Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen, internationalen Erfahrungen und interkultureller Kompetenz,
  • fördert man das Engagement und die Selbstständigkeit der Nachwuchsfachkräfte,
  • profitiert man von neuen Arbeitstechniken und Kontakten ins Ausland,
  • erschließen sich neue Märkte und marktwirtschaftliche Chancen.

Was ist wichtig? - Ein erster Überblick

Wenn ein Unternehmen mit dem Gedanken spielt, seinen Auszubildenden oder seine Fachkraft für ein Praktikum ins Ausland zu schicken, hilft die Handwerkskammer zu Leipzig persönlich und kostenfrei bei der Planung und Organisation der beruflichen Weiterbildung. Folgende Informationen sind vorab hilfreich:
 

Dauer und Zeitpunkt

Nach dem Berufsbildungsgesetz kann jeder Auszubildender bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit im Ausland verbringen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung vom Betrieb und von der Berufsschule. Den Zeitpunkt kann das Unternehmen in Absprache mit dem Auszubildenden selbst festlegen, so dass dieser bestmöglich in den Ablauf der Ausbildung, den Rahmenplan, die Prüfungstermine und auch der betrieblichen Abläufe integriert wird. Empfehlenswert ist der Aufenthalt nach der Zwischenprüfung bis zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
 

Land

Auslandspraktika sind grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich, auch im deutschsprachigen Ausland (Österreich, Schweiz usw.). Über das Bildungsprogramm Erasmus+ erhalten Auszubildende für fast alle Länder in Europa eine finanzielle Förderung. Vereinzelt gibt es auch Stipendien und andere Fördermöglichkeiten für Staaten außerhalb der EU, zum Beispiel über das Programm Ausbildung Weltweit.
 

Finanzierung

Dem Ausbildungsbetrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Da der Ausbildungsvertrag während eines Auslandsaufenthaltes unberührt bleibt, muss lediglich die Ausbildungsvergütung weiterhin gezahlt werden. Zur Zahlung von Reise- oder Unterbringungskosten besteht keine Verpflichtung, diese können über eine Vielzahl von Förderprogrammen meist vollständig abgedeckt werden. Der Mobilitätsberater der Handwerkskammer zu Leipzig unterstützt die Auszubildenden bei der Suche nach einem geeigneten Förderprogramm.
 

Berufsschule

Für die Zeit des Auslandsaufenthalts müssen sich die Auszubildenden von der Berufsschule freistellen lassen. Vor allem bei Auszubildenden, die in Teilzeit beschult werden, ist die Freistellung - sofern ein Aufenthalt außerhalb der Schulferien absolviert wird - unumgänglich. Für Auszubildende, die im Blockunterricht beschult werden, bieten sich Zeiträume für einen Aufenthalt im Ausland an, die außerhalb des Schulblocks liegen (Vorlage Einverständniserklärung).

Im Ausland müssen die Auszubildenden keine vergleichbare Berufsschule besuchen, sind aber dazu verpflichtet, den versäumten Lernstoff selbstständig nachzuarbeiten.
 

Berichtsheft und Europass

Auch während des Auslandsaufenthalts müssen die Auszubildenden das Berichtsheft weiterführen und dieses vom Ausbilder später überprüfen lassen. Um die im Ausland erworbenen Sprach- und interkulturellen Kompetenzen zu dokumentieren, sollte der Europass verwendet werden.
 

Versicherung

In der Regel besteht der Schutz der deutschen Kranken- und Sozialversicherungen im europäischen Ausland weiter. Dies müssen Auszubildende und Unternehmen mit dem Formular A1 von der Krankenkasse bestätigen lassen. Das hierfür notwendige Formular erhält man auf der Webseite des Bundesprogramms "Berufsbildung ohne Grenzen" und bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland erhältlich.

Für den außereuropäischen Raum muss, sofern kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland existiert, eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das ist oftmals gegen einen geringen Aufpreis über die eigene Krankenkasse möglich. Die Auszubildenden sollten sich unbedingt frühzeitig bei ihrem Versicherungsträger informieren. Empfehlenswert ist außerdem der Abschluss einer Zusatzversicherung, wie zum Beispiel ein Auslandskrankenrücktransport.

Die Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz deckt die Schäden ab, die der Auszubildende am Arbeitsplatz verursacht. Der Auszubildende, die entsendende Einrichtung oder die aufnehmende Einrichtung stellen die Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz sicher. Die entsendende Einrichtung ist verpflichtet zu überprüfen, dass eine Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz besteht. Eine zusätzliche private Haftpflichtversicherung für die Auszubildenden ist empfehlenswert, jedoch nicht verpflichtend.

Je nach Art des Auslandsaufenthalts besteht der Unfallversicherungsschutz über den Ausbildungsbetrieb, den Arbeitgeber oder die Berufsschule. Entscheidend ist, dass entweder der Ausbildungsbetrieb bzw. der Arbeitgeber dem Auslandsaufenthalt zugestimmt hat oder der organisatorische Verantwortungsbereich der Berufsschule gegeben ist. Die entsendende Einrichtung überprüft und stellt sicher, dass ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht. Erläuternde Informationen bietet der Flyer "Sicher im Ausland -
Auszubildende". Eine zusätzliche private Unfallversicherung ist ebenfalls ratsam aber nicht verpflichtend.

Über bestehende Mitgliedschaften bei zum Beispiel ADAC, DJH, Kreditkarten und anderen kann man oft günstigere Versicherungen abschließen. Die Auszubildenden sollen ihre Versicherungen überprüfen und den Versicherungsschutz gegebenenfalls bestätigen lassen.

Es existiert eine Reihe von preisgünstigen Kombi-Angeboten verschiedener Versicherungen, die Praktikumsaufenthalte im Ausland absichern. Diese enthalten eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung und können monats- oder tageweise abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) bietet den Teilnehmenden der EU-geförderten Mobilitätsprojekte (Erasmus+) ein Gesamtpaket von Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Haftpflichtschutz gilt auch für den betrieblichen Bereich während des Praktikums.