
Archivbeitrag | Newsletter 2017Ausgewählte Neuerungen 2018
Hinter den Handwerksbetrieben der Region Leipzig liegen - dank guter konjunktureller Lage - arbeitsreiche Monate. Für viele Handwerker ist das Jahresende nun eine willkommene Gelegenheit, kurz innezuhalten und Kraft zu tanken, bevor die Herausforderungen des Jahres 2018 angepackt werden.
Viel Zeit zum Durchatmen bleibt jedoch nicht, denn wer nach dem Jahreswechsel wieder erfolgreich durchstarten will, der muss sich wie jedes Jahr mit einer Reihe von Neuerungen auseinandersetzen.
Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Leipzig haben die Zusammenfassung der neuen Regelungen bereits mit der Dezemberausgabe des Deutschen Handwerksblattes erhalten. Zum Teil wurde auch im Newsletter bereits auf brisante Entwicklungen hingewiesen. Eine Auswahl mit Fokus auf die Gesetzesänderungen für Unternehmer stellt die Handwerkskammer in diesem Artikel noch einmal zusammen:
Abschreibung geringwertiger Güter
Ab 2018 können geringwertige Wirtschaftsgüter wie Büromöbel oder Werkzeuge, die maximal 800 Euro kosten, sofort abgeschrieben werden. Die Schwelle für die Sofortabschreibung wird damit fast verdoppelt. Bislang lag sie bei 410 Euro (netto). Die alternative Poolabschreibung über fünf
Jahre für bleibt bestehen.
Gewährleistungs- und Bauvertragsrecht
Am 1. Januar tritt das Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungs- und des Bauvertragsrechts in Kraft. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wird um einen Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten ergänzt, wenn mangelhafte Materialien verarbeitet werden. Außerdem wird es im BGB spezielle Regelungen für das Bauvertragsrecht geben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat unter www.zdh.de einen Leitfaden mit den Änderungen publiziert. Die Handwerkskammer zu Leipzig bietet das Seminar "Einführung in das neue Bauvertragsrecht".
Neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Ob Kundendaten, Personalakten oder der Einsatz von Apps und digitalen Datenbanken: Das Handwerk kommt täglich mit dem Thema Datenschutz in Berührung. Die EU hat sich nun auf gemeinsame Datenschutzregeln geeinigt, die Unternehmen ab 25. Mai 2018 befolgen müssen. Dabei gibt es Neuerungen, mit denen sich die Datenschutz-Verantwortlichen in den Betrieben auseinander setzen sollten. Selbst kleine und kleinste Betriebe sind betroffen. Auch hier hat der ZDH unter www.zdh.de einen Praxisleitfaden veröffentlicht und die Experten der Handwerkskammer unterstützen die Betriebe.
Mindestlöhne im Elektro- und Dachdeckerhandwerk
Im Elektrohandwerk - wo die meisten Betriebe angesichts der Fachkräfteverknappung ohnehin solide Löhne zahlen - steigt der Mindestlohn zum Jahreswechsel. Damit endet die Differenzierung in Ost und West, denn die Lohnuntergrenze liegt künftig bundesweit bei 10,95 Euro. Für Facharbeiter im Dachdeckerhandwerk wird eine neue Lohnuntergrenze eingeführt. Der sogenannte Mindestlohn 2 liegt dann bei einer Höhe von 12,90 Euro und greift für alle Beschäftigten, die einen Gesellenbrief im Dachdecker-, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk aufweisen können. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn bleibt unverändert bei 8,84 Euro.
Mindestlöhne für Gebäudereiniger, Steinmetze, Maler und Lackierer
Auch in weiteren Handwerksbereichen haben sich die Tarifparteien auf Anpassungen beim Mindestlohn geeinigt. Gebäudereiniger in Ostdeutschland bekommen ab Januar einen höheren Mindestlohn von 9,55 Euro. Hier wird bis 2020 eine Lohnangleichung zwischen Ost und West angestrebt. Im Maler- und Lackiererhandwerk steigen die Mindestlöhne im Mai auf 10,60 Euro für Ungelernte und 12,40 Euro für Gesellen in Ostdeutschland. Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk wird der Mindestlohn ebenfalls ab Mai bundesweit einheitlich auf 11,40 Euro steigen.
Kassenprüfung
Das Thema Registrierkassen / elektronische
Kassensysteme treibt viele Handwerker schon seit längerem um. Ab Januar dürfen Finanzämter unangekündigt zu einer sogenannten Kassennachschau ins Unternehmen kommen. Die für ehrliche Unternehmer vor allem lästigen Besuche sollen helfen, den Steuerbetrug einzudämmen. Dem Staat gehen schließlich jedes Jahr Gelder verloren, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden.
Elektronische Vergabe
Bis 18. Oktober 2018 ist zwar noch etwas Zeit, aber trotzdem sollten Auftragnehmer zeitnah und vollständig auf elektronische Vergabe umstellen haben. Nur bis zu diesem Stichtag können Angebote noch Angebote per Post übermittelt werden. Die Beschaffungsstellen des Bundes sowie der Länder und Kommunen haben bereits 2017 komplett auf E-Vergabe umgestellt.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Kleinunternehmer
Wer weniger als 17.500 Euro im Jahr verdient, gilt als Kleinunternehmer und durfte der Steuererklärung bis dato eine formlose Gewinnermittlung mit Einkünften und Ausgaben beifügen. Die Kleinunternehmerregelung ersparte Firmenchefs bislang Papierkram. Für die Steuererklärung 2017 muss nun aber die Anlage EÜR ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden.
Online-Shops: Verkauf innerhalb der EU
Verschiedene Handwerksunternehmer betreiben auch Online-Shops für ihre Produkte. Sie dürfen den Vertragsschluss mit Kunden aus anderen EU-Ländern ab 2018 nicht mehr ablehnen, können in solchen Fällen aber deutlich höhere Versandkosten ansetzen oder den Versand komplett ausschließen. Der Kunde kann den Versand dann aber selbst organisieren beziehungsweise die gekaufte Ware abholen (lassen). Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, AGB und Lieferbedingungen unter die Lupe zu nehmen.
Kein Aufpreis für Kartenzahlungen
Ab Januar sind Zuschläge und Extra-Gebühren für bestimmte Zahlungsarten verboten. Durch die "Zahlungsdiensterichtlinie" dürfen Händler künftig also keinen Aufpreis mehr von ihren Kunden verlangen, wenn diese mit gängigen Karten oder per Überweisung und Lastschrift
bezahlen. Wer das Risiko einer Abmahnung vermeiden will, sollte seine Prozesse dahingehend prüfen.
Künstlersozialabgabe
Wer regelmäßig Künstler für seinen Tag der offenen Tür oder kreative Köpfe für die Ausgestaltung von Firmenflyern oder der Unternehmenswebseite engagiert, muss jedes Jahr einen Meldebogen für die Künstlersozialabgabe ausfüllen und die Abgabe zahlen. Der Abgabesatz auf die Nettoentgelte wird jährlich neu festgelegt und sinkt zum Jahreswechsel auf 4,8 Prozent.
Neuerungen beim Zuschuss für Heiztechnik mit erneuerbaren Energien
Handwerker, die von Eigenheimbesitzern mit der Installation einer umweltschonenden Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien beauftragt werden, sollten darauf achten, dass die Förderung für derlei Technik zwingend vor Umsetzung der Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden muss. Ab 2018 muss der Förderantrag also eingereicht sein, bevor der Auftrag vergeben wird. Planungsleistungen sind auch vor der Antragstellung möglich.