
Ausbilden will gelernt sein!
Auch Ausbilden will gelernt sein, schließlich hängt die Qualität künftiger Fachleute wesentlich von den fachlichen und pädagogischen Kompetenzen ihrer Ausbilder ab.
Unternehmer, Gesellen und Mitarbeiter im Handwerk können ab 25. Juni Know-how für die Lehrlingsausbildung erwerben.
In 120 Unterrichtseinheiten werden alle nötigen arbeitspädagogischen Kenntnisse vermittelt.
Ausbildung der Ausbilder
Der Kurs "Ausbildung der Ausbilder" findet bis zum 17. Juli, montags bis freitags, 7.30 bis 14.30 Uhr, im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer in Borsdorf, Steinweg 3, statt.
Die Teilnehmer lernen, was es heißt, Motor der Ausbildung im Betrieb zu sein, Lehrlinge in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebes einzubinden und fachlich korrekt zu qualifizieren. Auf dem Lehrplan stehen nicht nur Didaktik und Pädagogik, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen der Lehrlingsausbildung und Ausbildungsplanung.
Ausbildungsengagement als Investition ins Unternehmen
"Unternehmen können mit selbst geschulten Mitarbeitern optimal für qualifizierten Berufsnachwuchs sorgen. Handwerker, die bei diesem Kurs noch einmal für vier Wochen die Schulbank drücken, investieren vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung langfristig in die Zukunft des eigenen Unternehmens. Wer selbst für Fachkräfte sorgt, ist weniger darauf angewiesen, auf dem Arbeitsmarkt nach Mitarbeitern zu suchen, die dem betrieblichen Anforderungsprofil entsprechen", sagt Reinhard Schröter, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Leipzig.
Fortbildungsinhalt
- Allgemeine Grundlagen (rechtliche Rahmenbedingungen, Eignung der Ausbilder)
- Planung der Ausbildung (Ausbildungsberufe, -betriebe, -plan, Organisation, Berufsschule)
- Einstellung von Auszubildenden, Ausbildung am Arbeitsplatz (Auswahlkriterien, Ausbildungsvertrag, praktische Anleitung)
- Förderung des Lernprozesses, Ausbildung in der Gruppe (Lern- und Arbeitstechniken, Lernerfolge, -schwierigkeiten)
- Abschluss der Ausbildung (Prüfungsvorbereitung, Zeugnisse, Ausbildungsverlängerung)
Lehrgangsabschluss gilt als Teil IV der Meisterprüfung
Der Abschluss des Lehrgangs mit einem bundesweit anerkannten Zeugnis gilt auch als Fähigkeitsnachweis für die Meisterprüfung (Teil IV). Eine Förderung über Meister-BAFöG ist möglich.
Mehr Informationen gibt es bei Katrin Hauk.