Gewerbliche Schutzrechte. Bild: fotolia.com - delux
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Archivbeitrag | Newsletter 2013Aus "Geschmacksmuster" wird "eingetragenes Design"

Die äußere Erscheinung eines Produkts ist – neben den Produkteigenschaften – oft von entscheidender Bedeutung für den Erfolg beim Kunden. Wer mit viel Mühe und Kreativität ein Produkt entwickelt hat, dass sich optisch abhebt, kann diese Gestaltungsform gegen Nachahmer schützen lassen.
Dazu war bisher die Anmeldung eines "Geschmacksmusters" beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) notwendig.

Der Begriff "Geschmacksmuster" hat sich allerdings für die Allgemeinheit nicht als verständlich erwiesen – manch einer dachte sicher sogar an die Kochkunst. Selbst Fachleute nutzen häufiger den Begriff "Designrecht" als "Geschmacksmusterrecht".

Geschmacksmustergesetz wird Designgesetz

Der Bundestag hat deshalb Ende Juni beschlossen, das Geschmacksmustergesetz in Designgesetz (Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG)) umzubenennen. Damit wird aus dem "alten" Geschmacksmuster das "eingetragene Design".

Die geplante Namensänderung ändert grundsätzlich nichts am Schutzumfang, wenngleich es einige inhaltliche Änderungen und Modernisierungen gibt.

Designschutzrechte können künftig einfacher gelöscht werden

Neu eingeführt in das Designgesetz wird beispielsweise ein sogenanntes Nichtigkeitsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens kann das Patent- und Markenamt auf Antrag bestehende Designschutzrechte widerrufen beziehungsweise löschen lassen. Nach bisherigem Recht konnte die Nichtigkeit einer Geschmacksmustereintragung nur durch eine kostenaufwendige Klage vor den zuständigen Gerichten erreicht werden.

Darüber hinaus sollen die gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz gemäß Markengesetz, Geschmacksmuster- beziehungsweise  Designgesetz, Gebrauchsmustergesetz und Patentgesetz zukünftig im Bundesanzeiger statt im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Die Gesetzesänderung wird am 20. September 2013 abschließend vom Bundesrat beraten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist daher erst Anfang 2014 zu rechnen. Für weitere Informationen stehen die Beauftragten für Innovation und Technologie der handwerkskammer zu Leipzig, Emily Butter und Rainer Hauk, zur Verfügung.

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