Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Beratungsstelle für das öffentliche Auftragswesen
Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. (ABSt Sachsen) ist eine Einrichtung der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern von Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Tätigkeiten der Auftragsberatungsstelle Sachsen
- Beratung der sächsischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zum Öffentlichen Auftragswesen
- Listung sächsischer Unternehmen, die an Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen der öffentlichen Hand interessiert sind
- Markterkundung/Markterschließung, das heißt auf Anfrage von Vergabestellen Benennung von (sächsischen) Unternehmen zwecks Einbeziehung bei Beschränkten Ausschreibungen beziehungsweise Freihändigen Vergaben
- Organisation und Durchführung von Schulungen, Seminaren und Veranstaltungen zum Öffentlichen Auftragswesen
- Beobachtung und Einschätzung der Entwicklungen zum Öffentlichen Auftragswesen
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Entscheidungsvorschlägen für Kammern, Staat, Verbände beziehungsweise Vertreter der Politik
- Öffentlichkeitsarbeit
- Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV – VOL/VOB)
Listung und Benennung
Die ABSt unterstützt die öffentliche Hand bei der Markterkundung nach § 4 VOL/A mit der Benennung fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Unternehmen bei vorgesehenen freihändigen Vergaben oder Beschränkten Ausschreibungen. Nach VOL/A werden die regionale Streuung von öffentlichen Aufträgen, der Wechsel des Bewerberkreises sowie eine angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert.
Grundsätzlich haben öffentliche Auftraggeber nach Haushalts- und Vergaberecht die Pflicht, in der Regel öffentlich auszuschreiben. In Sachsen besteht für alle öffentlichen Auftraggeber die Pflicht, zumindest im Sächsischen Ausschreibungsblatt (www.vergabe24.de) und bei Aufträgen über dem EU-Schwellenwert:
- Lieferungen und Dienstleistungen: 200.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer),
- Bauleistungen: 5.000.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer).
Im Supplement zum Amtsblatt der EG (ted.europa.eu) zu informieren. Ausnahmetatbestände ergeben sich nach §§ 3 beziehungsweise 3a der VOL/A beziehungsweise VOB/A. Unternehmen, die im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen tätig sind und bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen der öffentlichen Hand einbezogen werden sollen, sollten sich unter Angabe ihres Leistungs- beziehungsweise Lieferprofils bei der ABSt listen lassen.
Kontakt
Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Mügelner Straße 40 – Haus G
01237 Dresden
Telefon 0351 2802-402
Telefax 0351 2802-404
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www.abstsachsen.de