Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. (ABSt Sachsen) ist eine Einrichtung der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern von Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Beratungsstelle für das öffentliche Auftragswesen
Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. (ABSt Sachsen) ist eine Einrichtung der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern von Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Tätigkeiten der Auftragsberatungsstelle Sachsen
- Beratung der sächsischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zum Öffentlichen Auftragswesen
- Listung sächsischer Unternehmen, die an Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen der öffentlichen Hand interessiert sind
- Markterkundung/Markterschließung, das heißt auf Anfrage von Vergabestellen Benennung von (sächsischen) Unternehmen zwecks Einbeziehung bei Beschränkten Ausschreibungen beziehungsweise Freihändigen Vergaben
- Organisation und Durchführung von Schulungen, Seminaren und Veranstaltungen zum Öffentlichen Auftragswesen
- Beobachtung und Einschätzung der Entwicklungen zum Öffentlichen Auftragswesen
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Entscheidungsvorschlägen für Kammern, Staat, Verbände beziehungsweise Vertreter der Politik
- Öffentlichkeitsarbeit
- Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV – VOL/VOB)
Listung und Benennung
Die ABSt unterstützt die öffentliche Hand bei der Markterkundung nach § 4 VOL/A mit der Benennung fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Unternehmen bei vorgesehenen freihändigen Vergaben oder Beschränkten Ausschreibungen. Nach VOL/A werden die regionale Streuung von öffentlichen Aufträgen, der Wechsel des Bewerberkreises sowie eine angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert.
Grundsätzlich haben öffentliche Auftraggeber nach Haushalts- und Vergaberecht die Pflicht, in der Regel öffentlich auszuschreiben. In Sachsen besteht für alle öffentlichen Auftraggeber die Pflicht, zumindest im Sächsischen Ausschreibungsblatt (www.vergabe24.de) und bei Aufträgen über dem EU-Schwellenwert:
- Lieferungen und Dienstleistungen: 200.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer),
- Bauleistungen: 5.000.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer).
Im Supplement zum Amtsblatt der EG (ted.europa.eu) zu informieren. Ausnahmetatbestände ergeben sich nach §§ 3 beziehungsweise 3a der VOL/A beziehungsweise VOB/A. Unternehmen, die im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen tätig sind und bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen der öffentlichen Hand einbezogen werden sollen, sollten sich unter Angabe ihres Leistungs- beziehungsweise Lieferprofils bei der ABSt listen lassen.