
Archivbeitrag | Newsletter 2010Auch 2010 kann Partikelfilternachrüstung gefördert werden
Die Fortführung des Programms zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern für das Jahr 2010 wurde von der Bundesregierung beschlossen. Es werden nun auch Nachrüstungen leichter Nutzfahrzeuge bezuschusst.
Fördermodalitäten für Diesel-Pkw
Werden Pkw mit einem Filter nachgerüstet, kann der Fahrzeughalter eine Förderung in Höhe von 330 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden und die Personenkraftwagen in den Zulassungsdokumenten als "Pkw" oder Fahrzeug der Klasse "M1" ausgewiesen sind.. Alle, die ihren Diesel-Pkw in diesem Jahr bereits nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Dazu gehören nun auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Fördermodalitäten für leichte Nutzfahrzeuge
Neu im Förderprogramm 2010 ist, dass auch leichte Nutzfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor und mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit 330 Euro bezuschusst werden können. Diese müssen in den Zulassungsdokumenten als "Lkw" oder Fahrzeug der Klasse "N1" ausgewiesen sein. Gefördert wird die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen, wie sie vor allem im innerstädtischen Lieferverkehr und vom Handwerk genutzt werden. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein. Die Nachrüstung des Filters muss zwischen dem 13. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgen.
Die Richtlinie wurde am 12. Mai 2010 im Bundesanzeiger Nummer 72 veröffentlicht und kann über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heruntergeladen werden.
Förderantrag kann ab Juni bei der BAFA gestellt werden
Förderanträge können ab 1. Juni 2010 beim BAFA gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Antragsformular auf dessen Internetseite unter www.pmsf.bafa.de. Anträge, die vor diesem Zeitpunkt beim BAFA eingehen, werden nicht bearbeitet.
Das unterschriebene Antragsformular ist in zweifacher Ausführung zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beim BAFA einzureichen. Bei Unternehmen ist darüber hinaus eine "De-minimis"-Erklärung erforderlich.
Die Antragsunterlagen müssen spätestens bis zum 15. Februar 2011 vollständig beim BAFA eingegangen sein. Unter 030 346465480 wird eine kostenpflichtige Telefon-Hotline der BAFA eingerichtet.
Partikelfilter erhöhen Wiederverkaufswert von Fahrzeugen
Alte Diesel-Fahrzeuge, die nicht mehr in Gebiete mit Umweltzone einfahren dürfen, verlieren an Wert. Mit einem Partikelfilter erhöht sich der Wiederverkaufswert eines Fahrzeugs. Zusätzlich kann bei Erreichen der "grünen Feinstaubplakette" auch zukünftig in die "Umweltzonen" gefahren werden. Die Nachrüstung stellt außerdem einen Beitrag zum Gesundheits- und Umweltschutz dar.
Informationen zu Nachrüstung, Partikelfilterherstellern, autorisierten Werkstätten, Preisvergleichen usw. können beim ADAC oder beim TÜV Nord - teilweise gegen eine geringe Gebühr - eingeholt werden.
Wird unter www.partikelfilter-nachruesten.de die Schlüsselnummer des Fahrzeuges eingegeben, erhält man Aussagen darüber, ob das Fahrzeug umrüstbar und der Partikelfilter verfügbar ist. Unter www.feinstaubplakette.de gibt es weitere nützliche Hinweise.
Für Fragen zum Fördermittelprogramm steht Christiane Hoffmann zur Verfügung.